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Das neue Solarspitzengesetz passiert den Bundestag: Was bedeutet es für bestehende und künftige Solaranlagenbesitzer?

An sonnigen Tagen erzeugt Deutschland oft mehr Solarstrom, als tatsächlich benötigt wird. Das hat zur Folge, dass die Strompreise an der Börse teilweise ins Negative fallen. Allein im Jahr 2024 wurden 457 Stunden mit negativen Strompreisen verzeichnet. Bisher erhielten Betreiber von Photovoltaikanlagen dennoch eine feste Einspeisevergütung – selbst wenn ihr Strom wirtschaftlich keinen Wert hatte. Mit dem neuen Solarspitzengesetz soll sich das nun ändern. In diesem Ratgeber erfahren Sie alle wichtigen Details!

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Lukas Rieß

10. Februar 2025

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Titelbild mit Strommasten zum Thema Solarspitzengesetz

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Was genau regelt das Solarspitzengesetz?

Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wurde am 31. Januar 2025 vom Bundestag beschlossen. Falls der Bundesrat in der Sitzung am 14. Februar 2025 zustimmt, könnte das Gesetz bereits im März 2025 in Kraft treten. Das Hauptziel dieser Reform ist es, Netzüberlastungen zu reduzieren und den Solarstrommarkt flexibler zu gestalten. Die zentralen Änderungen im Überblick:

1. Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen

Sobald die Strompreise an der Börse ins Negative rutschen, entfällt die Einspeisevergütung für diese Stunden. Betreiber von Photovoltaikanlagen können ihren Strom zwar weiterhin ins Netz einspeisen, erhalten dafür jedoch keine Vergütung. Dadurch wird es künftig wichtiger, den erzeugten Solarstrom möglichst flexibel zu nutzen oder zu speichern, um wirtschaftliche Einbußen zu vermeiden.

2. Pflicht zum Einbau einer Steuerbox

Für neue Photovoltaikanlagen wird der Einbau einer Steuerbox zur Pflicht. Diese ermöglicht es Netzbetreibern, die Einspeisung bei hoher Netzlast zu regulieren, anzupassen oder im Extremfall sogar vorübergehend abzuschalten.

Diese Maßnahme dient der Netzstabilität und erleichtert die effiziente Integration erneuerbarer Energien. Durch die intelligente Steuerung kann Solarstrom gezielter genutzt und Überschusskapazitäten besser verteilt werden. Bestehende PV-Anlagen sind von dieser Vorschrift vorerst nicht betroffen.

3. Einspeisebegrenzung auf 60 % für neue Anlagen ohne Steuerbox und Smart-Meter

Neue Photovoltaikanlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes installiert werden, dürfen zunächst nur 60 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen – es sei denn, sie sind mit einer Steuerbox und einem Smart-Meter (intelligentem Stromzähler) ausgestattet.

Erst nach dem Einbau dieser Komponenten ist die volle Einspeisung wieder möglich. Andernfalls müssen sich PV-Anlagenbetreiber auf geringere Einnahmen durch die Einspeisevergütung einstellen. Die Regelung soll Anreize für eine intelligentere Stromnutzung und -steuerung schaffen.

4. Erleichterte Direktvermarktung für kleinere PV-Anlagen

Die Direktvermarktung von Solarstrom wird für Photovoltaikanlagen unter 100 kWp vereinfacht. Künftig können Betreiber ihren Strom leichter an der Börse verkaufen – und das, ohne einer Direktvermarktungspflicht zu unterliegen.

Bisher war der Handel mit Strom für kleine Anlagen oft zu aufwendig und unwirtschaftlich. Durch die neuen Regelungen erhalten mehr Betreiber die Möglichkeit, ihren Solarstrom gezielt am Markt anzubieten und damit neue wirtschaftliche Chancen zu nutzen.

Besonders interessant:

Die EEG-Förderzeit wird um die Hälfte der Stunden mit negativen Strompreisen verlängert. Dadurch reduziert sich der finanzielle Nachteil für Betreiber.

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Welche Auswirkungen hat das Solarspitzengesetz auf Bestandsanlagen?

Wenn Sie bereits eine Photovoltaikanlage betreiben, bleibt für Sie nahezu alles beim Alten. Ihre Einspeisevergütung ändert sich nicht, und die neuen Regelungen betreffen ausschließlich Anlagen, die erst nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen werden. Ein Smart Meter ist für bestehende Anlagen nicht verpflichtend, kann aber helfen, eine Einspeisebegrenzung auf 60 % zu vermeiden.

Allerdings steigen die Kosten für Smart Meter künftig:

  • Betreiber von PV-Anlagen mit 2 kW bis 15 kW Leistung müssen mit 30 Euro mehr pro Jahr rechnen.
  • Zusätzlich fallen für den Einbau und Betrieb einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt weitere 50 Euro jährlich an.
  • Wer freiwillig ein Smart Meter installieren lassen möchte, zahlt künftig einmalig 100 Euro statt bisher 30 Euro.
  • Die laufenden Betriebskosten steigen von 20 auf 30 Euro pro Jahr.

Diese Kostensteigerungen sorgen für Kritik, vor allem seitens Verbraucherschützer und Anbieter dynamischer Stromtarife. Zudem wird das erst im Januar eingeführte „Recht auf Smart Meter“ eingeschränkt: Netzbetreiber erhalten mehr Spielraum, den Einbau abzulehnen oder hinauszuzögern.

Eigenverbrauch und intelligente Vernetzung werden immer wichtiger

Mit den neuen Regelungen rückt der gezielte Eigenverbrauch von Solarstrom stärker in den Fokus. Wer einen Stromspeicher, eine Wallbox zum Laden eines E-Autos oder ein elektrisches Heizsystem nutzt, kann seinen erzeugten Strom effizienter einsetzen, den Eigenverbrauch erhöhen und somit auch seine Amortisationszeit verkürzen.

PV-Anlage mit Eigenverbrauch

Eigenverbrauch PV-Anlage: Das sollten Sie beachten!

Der Eigenverbrauch einer PV-Anlage ist entscheidend für alle, die ihre Stromkosten senken und unabhängiger von externen Stromanbietern werden möchten. Wenn Sie bereits eine Photovoltaikanlage besitzen oder über eine Anschaffung nachdenken, sollten Sie wissen, wie Sie den Eigenverbrauch optimieren können.

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Unsere Meinung: Photovoltaik lohnt sich nach wie vor

Nach unserer Einschätzung sind die finanziellen Nachteile für Betreiber von Solaranlagen überschaubar. Im Gegenteil – wer seinen Solarstrom intelligent nutzt oder speichert, kann durch einen höheren Eigenverbrauch sogar wirtschaftliche Vorteile erzielen. Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

  • Freiwilliger Wechsel: Betreiber bestehender PV-Anlagen können sich entscheiden, zur neuen Regelung überzugehen.
  • Höhere EEG-Vergütung: Als Anreiz wird die Einspeisevergütung um 0,6 ct/kWh erhöht.
  • Eigenverbrauch optimieren: Wer eine Wallbox, einen Batteriespeicher, elektrische Heizsysteme oder Heizstäbe nutzt, kann seinen Solarstrom gezielter einsetzen und unabhängiger vom Netz werden.
  • Die EEG-Förderzeit wird um die Hälfte der Stunden mit negativen Strompreisen verlängert.

Balkonkraftwerke sind vom Solarspitzengesetz ausgenommen

Alle, die auf Steckersolargeräte setzen können beruhigt sein: Balkonkraftwerke bis 2 kWp mit einer Wechselrichterleistung von maximal 800 W sind von den neuen Regelungen nicht betroffen.

Das bedeutet, dass diese Anlagen weiterhin ohne Einschränkungen betrieben werden können. Damit bleibt das Balkonkraftwerk eine unkomplizierte Möglichkeit, eigenen Solarstrom zu erzeugen und zu nutzen.

Fazit: Intelligente Nutzung bringt klare Vorteile

Auch wenn das neue Gesetz auf den ersten Blick Einschränkungen mit sich bringt, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, davon zu profitieren. Wer seinen Solarstrom klug nutzt, speichert oder flexibel einspeist, kann langfristig sogar wirtschaftliche Vorteile erzielen.

Hanse Solar Technik bietet maßgeschneiderte Lösungen für einen hohen Eigenverbrauch – von Stromspeichern über Wallboxen bis hin zu elektrischen Heizsystemen. So können Sie Ihre Anlage optimal auf die neuen Gegebenheiten anpassen und weiterhin von der Photovoltaik profitieren.

Wenn Sie Fragen zum Solarspitzengesetz oder zur optimalen Nutzung Ihrer Photovoltaikanlage haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!