Photovoltaik Förderung Mecklenburg-Vorpommern: Diese Zuschüsse gibt es 2026.

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Lukas Rieß

Aktualisiert am 7. Juli 2026

Photovoltaik Förderung Mecklenburg-Vorpommern, PV-Anlage auf einem Haus in Schwerin
PV-Anlage in Schwerin | © Hanse Solar Technik

Wer in Mecklenburg-Vorpommern eine Photovoltaikanlage oder ein Balkonkraftwerk plant, fragt sich zu Recht, ob es dafür eine Landesförderung gibt. In diesem Artikel bekommen Sie einen Überblick über den aktuellen Stand aller Förderungen in MV.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Balkonkraftwerke: Das Land MV fördert die Anschaffung mit bis zu 500 € pro Anlage und Wohneinheit.
  • Das Kontingent für Eigentümer selbstgenutzter Immobilien ist bereits ausgeschöpft. Mieter können weiterhin einen Antrag stellen.
  • Klassische Dachanlagen: Eine eigene MV-Landesförderung existiert aktuell nicht. Es greifen die bundesweiten Programme, allen voran EEG-Einspeisevergütung, KfW 270 und Steuervorteile.

Landesförderung MV: Zuschuss für Balkonkraftwerke (Mini-Solaranlagen)

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern fördert die Anschaffung steckerfertiger Photovoltaikanlagen mit bis zu 500 €. Zuständig für die Antragsbearbeitung ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V).

Wer ist antragsberechtigt?

Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern, und zwar sowohl Mieter als auch Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum. Unternehmen, Vereine und Kommunen sind von dieser Förderung dagegen ausgeschlossen.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Pro steckerfertiger PV-Anlage und Wohneinheit gibt es 500 € als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Liegen die Anschaffungskosten darunter, wird nur der tatsächliche Betrag erstattet. Ein sehr günstiges Balkonkraftwerk kann theoretisch kostenlos werden.

Das Kontingent für Eigentümer von Wohneinheiten ist inzwischen vollständig ausgeschöpft. Neue Anträge von Eigentümern haben daher keine Aussicht auf Bewilligung mehr. Für Mieter stehen dagegen weiterhin Mittel zur Verfügung.

Photovoltaik Förderung Mecklenburg-Vorpommern: So funktioniert die Antragstellung

Der Antrag wird erst nach Kauf und Installation der Anlage gestellt, nicht vorher. Zudem ist das Verfahren formgebunden. Anträge müssen schriftlich eingereicht werden, eine Einreichung per E-Mail ist unwirksam und wird nicht bearbeitet.

Vollständigkeit zählt außerdem mehr als Schnelligkeit, denn unvollständige Unterlagen verzögern die Bearbeitung erheblich. Gefördert werden zudem nur Anlagen, die nach dem 7. November 2022 angeschafft wurden. Das Antragsformular finden Sie hier: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

Übrigens haben Mieter gegenüber ihrem Vermieter einen Rechtsanspruch auf die Erlaubnis zur Installation eines Balkonkraftwerks, sofern kein triftiger Grund dagegenspricht. Dadurch wird die Förderung auch für Mietwohnungen praktisch nutzbar. Mehr dazu hier: Balkonkraftwerk Genehmigung.

Förderung für klassische Dachanlagen: Was bundesweit gilt

Für größere Aufdach-Anlagen gibt es aktuell keine eigenständige Landesförderung in Mecklenburg-Vorpommern.

Dafür greifen jedoch drei bundesweite Programme, die auch Hausbesitzern in MV zugutekommen. Eine ausführliche Erklärung dazu finden Sie in unserem Ratgeber Photovoltaik Förderung.

EEG-Einspeisevergütung

Für Strom, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen, zahlt Ihnen der Netzbetreiber eine gesetzlich garantierte Vergütung. Diese gilt 20 Jahre lang zu dem Satz, der bei Inbetriebnahme Ihrer Anlage festgelegt wird. Seit Februar 2024 sinken die Sätze allerdings halbjährlich um 1 Prozent. Mehr Infos zur EEG-Vergütung finden Sie hier: Aktuelle Einspeisevergütung.

Weil die Einspeisevergütung deutlich unter dem aktuellen Strompreis liegt und nur ca. 7 ct beträgt, lohnt sich ein hoher Eigenverbrauch mehr denn je. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart schließlich den vollen Strompreis von aktuell rund 35 bis 38 Ct/kWh.

KfW-Kredit 270

Wer die Anschaffung nicht komplett aus Eigenkapital stemmen möchte, kann den zinsgünstigen KfW-Kredit 270 nutzen. Er finanziert bis zu 100 % der Investitionskosten für PV-Anlage und optionalen Batteriespeicher, unabhängig vom Einkommen.

Die effektiven Jahreszinsen bewegen sich je nach Bonität und Laufzeit aktuell ab 3,77 % effektivem Jahreszins. Da sich die Konditionen monatlich ändern können, lohnt sich vor der Antragstellung immer ein aktueller Blick auf die KfW-Website.

Steuervorteile

Zusätzlich profitieren Sie bundesweit von zwei Steuererleichterungen: 0 % Umsatzsteuer auf Kauf und Installation der Anlage sowie eine Befreiung von der Einkommensteuer auf die Erträge bei Anlagen bis 30 kWp. Beide Vorteile gelten automatisch, ohne gesonderten Antrag.

Gibt es kommunale Förderprogramme in MV?

Vereinzelt haben in der Vergangenheit Städte und Gemeinden eigene Zuschüsse auf den Weg gebracht, etwa für Stromspeicher, Wallboxen oder Balkonkraftwerke zusätzlich zur Landesförderung.

Aktuell sind uns für die großen Städte in Mecklenburg-Vorpommern (Rostock, Schwerin, Neubrandenburg) keine laufenden, eigenständigen PV-Förderprogramme bekannt. Da sich das kurzfristig ändern kann, lohnt sich vor der Investition ein Anruf bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beziehungsweise den örtlichen Stadtwerken.

Ausblick: Mehr Photovoltaik-Fläche für Mecklenburg-Vorpommern

Das Land treibt den Photovoltaik-Ausbau derzeit auch auf einer anderen Ebene voran: Der Landtag plant, die für Freiflächen-Solaranlagen vorgesehene Fläche auf 10.000 Hektar zu verdoppeln. Ziel ist, bis 2030 rund 80 % des Bruttostromverbrauchs im Land aus erneuerbaren Energien zu decken. Für private Dachanlagen ändert das zwar nichts direkt. Es zeigt aber, dass Solarenergie in MV politisch weiterhin Rückenwind hat.

Fazit: PV-Förderung Mecklenburg-Vorpommern

Eine eigenständige Landesförderung für klassische PV-Dachanlagen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern aktuell nicht. Balkonkraftwerke werden dagegen weiterhin gefördert, allerdings nur noch für Mieter, da das Kontingent für Eigentümer ausgeschöpft ist.

Für größere Anlagen bleiben EEG-Einspeisevergütung, KfW 270 und die Steuervorteile die tragenden Säulen der Wirtschaftlichkeit. Da sich Fördersätze und Kontingente laufend ändern, lohnt sich vor jeder Investition eine aktuelle Prüfung. Gerne beraten wir Sie dazu individuell.

Häufig gestellte Fragen

Ja, aber nur für steckerfertige Balkonkraftwerke: Mieter erhalten weiterhin bis zu 500 € Zuschuss vom Landesförderinstitut M-V. Eigentümer selbstgenutzter Immobilien können dagegen nicht mehr profitieren, weil dieses Kontingent bereits ausgeschöpft ist. Für klassische Dachanlagen existiert keine eigene Landesförderung.

Der Zuschuss beträgt 500 € pro Anlage und Wohneinheit, maximal jedoch die tatsächlichen Anschaffungskosten. Der Antrag ist ausschließlich schriftlich beim Landesförderinstitut M-V zu stellen, und zwar erst nach dem Kauf.

Ja, aber es besteht dafür keine Erfolgsaussicht mehr, solange das Land das Fördervolumen nicht aufstockt.

Ja. Der wirtschaftliche Vorteil einer PV-Anlage entsteht heute vor allem durch den Eigenverbrauch, nicht durch die Einspeisevergütung. Da Strom aus dem Netz deutlich teurer ist als die Erzeugungskosten der eigenen Anlage, rechnet sich Photovoltaik in MV weiterhin. Das gilt besonders in Kombination mit einem Batteriespeicher.

Alle Angaben zur Landesförderung stammen aus folgenden offiziellen Quellen: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V): Förderfinder Mini-Solaranlagen; Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern: FAQ zur Förderung von PV-Anlagen; Bundesnetzagentur: aktuelle EEG-Vergütungssätze nach § 49 EEG 2023

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