
Balkonkraftwerk neues Gesetz – Was gilt jetzt wirklich?
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Balkonkraftwerke haben sich in den vergangenen Jahren immer wieder verändert. Deshalb
Aktualisiert am 20. Mai 2026
Mehrere Balkonkraftwerke sind erlaubt, solange sie nicht mehr als 800 Watt ins Hausnetz einspeisen. In diesem Ratgeberartikel erfahren Sie, was Sie neben der Einspeiseleistung noch beachten müssen und erhalten einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Regelungen.
Grundsätzlich erlaubt der Gesetzgeber seit der Einführung des Solarpakets I im Mai 2024 eine Einspeisung von bis zu 800 Watt Wechselrichterleistung. Das heißt: Entscheidend ist nicht die Anzahl der Balkonkraftwerke, sondern wie viel Strom insgesamt ins Hausnetz eingespeist wird.
Die Grenze von 800 Watt bezieht sich auf die Wechselrichterleistung, nicht auf die Leistung der Solarmodule.
Rein technisch ist es möglich, mehrere Balkonkraftwerke gleichzeitig zu betreiben. Zum Beispiel auf dem Balkon, der Terrasse und der Garage oder an der Ost und Westseite des Daches.
In der Praxis spricht jedoch vieles dagegen. Wir empfehlen Ihnen stattdessen, auf ein einziges und dafür leistungsstarkes System zu setzen.
Statt zwei kleine Anlagen auf unterschiedlichen Stromkreisen zu betreiben, empfehlen wir ein durchdachtes Setup: ein Balkonkraftwerk mit vier bis sechs leistungsstarken Modulen und einem modernen 800-Watt-Wechselrichter. Diese Lösung hat gleich mehrere Vorteile:
Mit einem zusätzlichen Speicher lässt sich die selbst erzeugte Energie noch besser nutzen. Gerade bei vier Modulen mit rund 2.000 Watt Leistung ergibt sich oft ein hoher Eigenverbrauch, der für kleine Haushalte häufig bereits ausreicht.
Fahren Sie hingegen ein E Auto oder heizen Sie mit einer Wärmepumpe, kommt ohnehin eher eine klassische Photovoltaikanlage infrage.
Mehrere Balkonkraftwerke sollten nicht ohne vorherige Prüfung an denselben Stromkreis angeschlossen werden. Je nach elektrischer Installation kann es sonst zu einer unzulässigen Belastung des Stromkreises kommen.
Auch wenn es keine feste Obergrenze für die Anzahl von Balkonkraftwerken gibt, tragen Sie als Betreiber die Verantwortung für einen sicheren und normgerechten Betrieb. Diese Punkte sollten Sie unbedingt beachten – besonders, wenn Sie mehrere Geräte anschließen möchten:
Mehrere Balkonkraftwerke sind grundsätzlich erlaubt, entscheidend ist jedoch die technische Auslegung. Pro Stromzähler darf die Einspeiseleistung insgesamt nicht mehr als 800 Watt betragen. Die Gesamtleistung aller Module darf nach der neusten VDE-Norm bis 7.000 Watt liegen.
In der Praxis lohnt es sich meist, ein einziges, gut geplantes Balkonkraftwerk mit vier Modulen und optionalem Speicher einzusetzen, statt mehrere kleine Systeme zu kombinieren. So vermeiden Sie Mehraufwand und erhöhen den Eigenverbrauch.
Lassen Sie sich jetzt unverbindlich zu Ihrem optimalen Balkonkraftwerk beraten. wir unterstützen Sie mit passenden Komplettsets und persönlichem Service.
Ja, das ist möglich, solange die Einspeiseleistung insgesamt 800 Watt nicht überschreitet. Ggf. müssen Sie zwei getrennte Stromkreise nutzen.
Ja. Moderne Systeme mit 4 Modulen sind sinnvoll und erlaubt. Die zusätzliche Modulfläche sorgt für höhere Erträge bei schlechterem Wetter oder in Randzeiten. Hier finden Sie mehr Infos zu Balkonkraftwerken mit 4 Modulen.
Ja. Jedes Balkonkraftwerk muss einzeln im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber gemeldet werden, unabhängig davon, ob es sich um einen oder mehrere Betreiber handelt.

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