Solarpaket I einfach erklärt: Was sich für Photovoltaik geändert hat.

Bild von Lukas Rieß
Lukas Rieß

Aktualisiert am 10. Juni 2026

Solarpaket I

Das Solarpaket I soll den Ausbau von Photovoltaik in Deutschland einfacher machen. Es betrifft private Hausbesitzer, Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und Betreiber von Balkonkraftwerken. Besonders wichtig sind weniger Bürokratie, einfachere Regeln für Steckersolargeräte, neue Möglichkeiten für Mehrfamilienhäuser, mehr Spielraum bei Stromspeichern und bessere Bedingungen für größere Dachanlagen.

Das Solarpaket ist ein Gesetzespaket mit vielen Änderungen rund um Solarstrom. Einige Regeln waren vor allem beim Start neu. Andere wirken bis heute weiter und spielen deshalb eine wichtige Rolle, wenn Sie eine Photovoltaikanlage, ein Balkonkraftwerk oder eine größere Dachanlage planen.

Das Wichtigste vorweg kompakt zusammengefasst

  • Erhöhung der Leistung von Balkonkraftwerken von 600 Watt auf 800 Watt
  • Vereinfachte Anmeldung von Balkonkraftwerken, weniger bürokratische Hürden
  • Alte Stromzähler dürfen vorübergehend weiter genutzt werden und auch „rückwärtslaufen“
  • Die gemeinschaftliche Versorgung in Mehrfamilienhäusern kommt (Mieterstrom)
  • Stromspeicher dürfen mit Netzstrom geladen werden, ohne dass die EEG-Vergütung entfällt
  • Repowering von PV-Anlagen wird attraktiver

Was ist das Solarpaket I?

Das Solarpaket I ist ein Gesetzespaket zur Beschleunigung des Solarausbaus. Der Bundestag hat es am 26. April 2024 beschlossen, damit mehr Photovoltaikanlagen schneller geplant, angeschlossen und betrieben werden können. Das Paket soll Photovoltaik einfacher machen, z. B. mit weniger Formularen, weniger Hürden, mehr nutzbaren Dachflächen und mehr Möglichkeiten, Solarstrom direkt vor Ort zu verbrauchen.

Solarpaket I: damals neu, heute weiterhin wichtig

Als das Solarpaket I beschlossen wurde, standen vor allem die neuen Regeln im Mittelpunkt. Viele Haushalte wollten wissen, ob Balkonkraftwerke nun einfacher erlaubt sind. Unternehmen fragten sich, ob größere Dachanlagen wirtschaftlicher werden. Und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern wollten wissen, ob Solarstrom im Gebäude leichter verteilt werden kann.

Heute ist das Solarpaket I nicht mehr neu. Trotzdem bleibt es wichtig. Denn viele Regeln daraus bestimmen weiterhin, wie Photovoltaikanlagen geplant und betrieben werden.

Welche Leistung darf ein Balkonkraftwerk haben?

Die Gesetzgebung ermöglicht eine erhöhte Leistung für Steckersolargeräte von bis zu 800 Watt im Vergleich zu den bisherigen 600 Watt gemäß der technischen Norm VDE-AR-N 4105. Die Begrenzung der Wechselrichterleistung wird somit angehoben, sodass bei der Umwandlung vom erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom nun volle 800 Watt für Haushaltsgeräte zur Verfügung stehen.

Die Leistungsgrenze auf der Modulseite wurde im Solarpaket 1 von 2024 auf 2.000 Watt festgelegt. Das bringt den Vorteil, dass bei starker Bewölkung und schlechten Wetterverhältnissen mehr Leistung erzielt wird.

Nach dem Solarpaket I hat sich auch der technische Rahmen für Steckersolargeräte weiterentwickelt. Neben den gesetzlichen Erleichterungen, die seit Mai 2024 gelten, wurde im Dezember 2025 mit der DIN VDE V 0126-95 erstmals eine eigene Produktnorm für Steckersolargeräte veröffentlicht. Seit März 2026 gilt außerdem die überarbeitete VDE-AR-N 4105:2026-03.

Sie regelt den Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz und ist damit auch für kleinere PV-Anlagen, Speicher und größere Anlagenkonzepte mit begrenzter Einspeiseleistung relevant. Aktuell wird deshalb viel darüber diskutiert, ob Anlagen mit deutlich mehr Modulleistung, etwa bis in den Bereich von 7 kWp, einfacher umgesetzt werden können.

Solche Anlagen sind nicht automatisch klassische Balkonkraftwerke. Es gelten weiterhin technische und rechtliche Grenzen, insbesondere bei der Anmeldung und dem Anschluss. Mehr dazu folgt in Kürze in einem separaten Ratgeber Artikel.

Muss ein Balkonkraftwerk noch beim Netzbetreiber angemeldet werden?

Um die Registrierung zu vereinfachen, wurde bereits zum 1. April 2024 die Anmeldung im Marktstammdatenregister stark vereinfacht. Die erforderlichen Angaben sind mittlerweile auf ein Minimum reduziert wurden und die separate Meldung beim Netzbetreiber entfällt, sofern die üblichen Leistungswerte eingehalten werden. Die Registrierung neuer Balkonkraftwerke können Sie auf der Webseite des Marktstammdatenregisters vornehmen.

Darf ein alter Stromzähler vorübergehend bleiben?

Für eine Übergangszeit dürfen Balkonanlagen mit jedem vorhandenen Zählertyp betrieben werden, einschließlich Zählern ohne Rücklaufsperre. Diese Geräte können rückwärtslaufen, wenn mehr Energie in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird als verbraucht wird – eine Praxis, die bisher untersagt war und normalerweise einen Zählertausch erforderlich machte.

Die Nutzung solcher Zähler ohne Rücklaufsperre sowie herkömmlicher Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre wird vorübergehend geduldet, bis die Netzversorger moderne und digitale Zweirichtungszähler installieren.

Was ändert sich durch das Solarpaket I für Mehrfamilienhäuser?

Ein wichtiger Teil des Solarpaket I betrifft Mehrfamilienhäuser. Denn viele Dächer von Mehrfamilienhäusern eignen sich gut für Photovoltaik. Trotzdem wurde Solarstrom dort lange seltener genutzt als auf Einfamilienhäusern.

Der Grund war oft nicht die Technik. Das Problem war die Abrechnung. Wenn mehrere Parteien in einem Gebäude Strom nutzen, wird es schnell kompliziert. Klassische Mieterstrommodelle bringen Pflichten mit sich, die viele Eigentümer, Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften abschrecken.

Das Solarpaket I führt deshalb die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ein. Sie soll es einfacher machen, Solarstrom innerhalb eines Gebäudes zu nutzen.

Der große Unterschied zum klassischen Mieterstrom liegt in der Abwicklung. Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung muss der Betreiber nicht zwingend die komplette Stromversorgung übernehmen. Die Nutzer können ihren restlichen Strom weiterhin über ihren eigenen Stromlieferanten beziehen.

Das macht das Modell einfacher. Gleichzeitig braucht es aber passende Messkonzepte, denn Solarstrom und Netzstrom müssen physikalisch sauber getrennt werden. Besonders wichtig sind dabei intelligente Messsysteme, der den erzeugten Solarstrom korrekt den einzelnen Nutzern zuordnet.

Letztverbraucher im Gebäude und Nutzung von öffentlichen Flächen

Im Mieterstrom-Modell wird die Förderung von Solaranlagen auch auf gewerbliche Immobilien und Nebengebäude. Dabei geht es darum, Solarstrom direkt an Letztverbraucher im Gebäude oder in räumlichem Zusammenhang zu liefern. Außerdem werden bestimmte gewerbliche Gebäude und Nebengebäude besser einbezogen.

Das kann zum Beispiel für Garagen, Carports oder Nebenflächen interessant sein. Gerade bei größeren Gebäuden gibt es oft mehrere nutzbare Flächen. Nicht immer liegt die beste Fläche direkt auf dem Hauptdach. Manchmal eignen sich auch Garagendächer, Hallendächer oder andere Gebäudeteile.

Stromspeicher mit Netzstrom laden

Stromspeicher werden durch das Solarpaket I ebenfalls interessanter. Früher war die rechtliche Trennung zwischen Solarstrom und Netzstrom oft ein Problem. Viele Betreiber wollten ihren Speicher nicht mit Netzstrom laden, weil dann der Anspruch auf die EEG-Vergütung für die Einspeisung entfiel.

Das Solarpaket I schafft hier mehr Spielraum. Speicher können auch Netzstrom laden, ohne dass der Vergütungsanspruch für den Solarstrom pauschal verloren geht. Das ist vor allem in Verbindung mit dynamischen Stromtarifen spannend.

Diese Tarife ermöglichen einen gezielten Strombezug zu günstigen Börsenstrompreisen. Durch die Nutzung eines Stromspeichers kann dieser preiswerte Strom dann für Zeiten mit erhöhtem Stromverbrauch zwischengespeichert werden. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier: Stromspeicher mit Netzstrom laden

Repowering: Alte PV-Anlagen einfacher modernisieren

Viele ältere Photovoltaikanlagen arbeiten noch zuverlässig. Trotzdem sind die Module oft deutlich schwächer als heutige Module. Deshalb kann ein Repowering interessant sein.

Beim Repowering werden alte Module durch neue und leistungsstärkere Module ersetzt. So kann auf derselben Fläche mehr Solarstrom erzeugt werden. Das Solarpaket I erleichtert diesen Modultausch.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes ist ein vergütungserhaltendes Ersetzen auch bei Dachanlagen möglich, ohne dass ein technischer Defekt oder eine Beschädigung vorliegen muss. Für die ersetzende Anlage gilt bis zur bisherigen Leistung grundsätzlich das Inbetriebnahmedatum der alten Anlage. Die zusätzlich installierte Leistung wird dagegen wie eine Erweiterung behandelt.

Wer also alte Module durch bessere Module ersetzt, verliert nicht automatisch den bisherigen Vergütungsanspruch für die alte Leistung. Für die Mehrleistung gilt aber die aktuelle Vergütung. Mehr Infos finden Sie hier: Photovoltaik Repowering

Gewerbliche Dächer: Mehr Chancen für Unternehmen

Das Solarpaket I soll auch mehr Photovoltaik auf gewerbliche Dächer bringen. Das ist wichtig, weil viele Hallen, Betriebe, Märkte und Bürogebäude große Dachflächen haben. Gleichzeitig verbrauchen viele Unternehmen tagsüber viel Strom. Genau dann erzeugt eine Solaranlage besonders viel Energie.

  • Anhebung der Förderung für größere Anlagen: Anlagen ab 40 kW profitieren von einer um 1,5 Cent pro kWh höheren Förderung, um auf gestiegene Bau- und Kapitalkosten zu reagieren. Ab 2026 wird die ausgeschriebene Menge für PV-Dachanlagen auf 2,3 Gigawatt festgelegt.
  • Einfachere Vermarktungsvorschriften: Anlagen bis zu 200 kW, die einen sehr hohen Eigenverbrauch haben, müssen nicht mehr in die Direktvermarktung, sondern können Überschüsse ohne Vergütung und Vermarktungskosten ins Netz einspeisen.
  • Vereinfachte Zertifizierung: In Zukunft wird ein Anlagenzertifikat nur noch für Solaranlagen erforderlich, die entweder eine Einspeiseleistung von mehr als 270 Kilowatt oder eine installierte Leistung über 500 Kilowatt aufweisen. Kleinere Anlagen können stattdessen mit einfacheren Einheitenzertifikaten betrieben werden.
  • Mehr Förderungen für spezielle Solaranlagen: Besondere Solaranlagen wie Agri-PV, schwimmende oder aufgeständerte Systeme zum Beispiel auf Parkplätzen erhalten gezielte Förderungen.

Fazit: Das Solarpaket macht Photovoltaik einfacher

Das Solarpaket I hat viele Regeln rund um Photovoltaik vereinfacht. Balkonkraftwerke lassen sich leichter anmelden. Mehrfamilienhäuser bekommen neue Möglichkeiten für Solarstrom im Gebäude. Speicher können flexibler genutzt werden. Ältere Photovoltaikanlagen lassen sich einfacher modernisieren. Und größere Dachanlagen werden für Unternehmen attraktiver.

Dennoch gilt, eine gute Solaranlage entsteht durch eine Planung, die zu Ihrem Gebäude passt. Deshalb sollten Dachfläche, Verbrauch, Speicher, Wallbox, Zählerschrank und Ihre Bedürfnisse gemeinsam betrachtet werden. Gemeinsam prüfen wir, welche Photovoltaik Lösung technisch sinnvoll ist und wirtschaftlich zu Ihnen passt. Lassen Sie sich jetzt kostenfrei beraten.

Häufig gestellte Fragen zum Solarpaket

Balkonkraftwerke dürfen unter den Sonderregeln bis zu 800 Watt Wechselrichterleistung und bis zu 2.000 Watt Modulleistung haben. Außerdem reicht in vielen Fällen die Registrierung im Marktstammdatenregister. Eine separate Meldung beim Netzbetreiber ist für passende steckerfertige Solaranlagen nicht mehr nötig.

Ja. Ein Balkonkraftwerk muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Mehr Infos dazu finden Sie hier: Balkonkraftwerk Anmeldung

Das Solarpaket I schafft mehr Spielraum für das Laden von Speichern mit Netzstrom. Das ist vor allem in Verbindung mit dynamischen Stromtarifen interessant. Ob es sich lohnt, hängt aber von Speichergröße, Stromtarif, Verbrauch, Steuerung und Ladeverlusten ab.

Repowering bedeutet, dass alte PV Module durch neue und leistungsstärkere Module ersetzt werden. Durch das Solarpaket I ist dieser Austausch einfacher geworden, ohne dass automatisch der bisherige Vergütungsanspruch für die alte Leistung verloren geht.

Weitere Artikel