Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung als Mieterstrommodell.
Aktualisiert am 16. April 2026
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) etabliert sich als einfache Alternative zum klassischen Mieterstrom. Als Betreiber geben Sie den erzeugten Solarstrom an die Bewohner weiter, ohne selbst als Stromlieferant aufzutreten. Dadurch entfallen viele regulatorische Pflichten.
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass sich die GGV nicht für jedes Objekt gleichermaßen eignet. Unsere Beispielrechnung verdeutlicht, dass sie vor allem bei kleineren Mehrfamilienhäusern mit etwa 6 bis 9 Wohneinheiten wirtschaftlich interessant sein kann und Renditen von bis zu 7 Prozent erreichbar sind.
Darüber hinaus erfahren Sie in diesem Artikel, wie sich die GGV vom klassischen Mieterstrom unterscheidet und welche Faktoren die Wirtschaftlichkeit maßgeblich beeinflussen.
Das Wichtigste vorweg kompakt zusammengefasst
- Im Gegensatz zum klassischen Mieterstrom entfällt die Rolle des Stromlieferanten.
- Dadurch reduziert sich der regulatorische und administrative Aufwand deutlich.
- Mieter profitieren vom erzeugtem Solarstrom, während Eigentümer die Wirtschaftlichkeit und Attraktivität ihrer Immobilie erhöhen.
- Das Modell eignet sich besonders für kleinere und mittlere Mehrfamilienhäuser, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Hausverwaltungen, die einen hohen Bürokratischen Aufwand vermeiden möchten.
Was ist die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?
Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) wurde im Zuge des Solarpakets I eingeführt, um die Nutzung von Solarstrom in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) zu vereinfachen.
Ziel ist es, den auf dem Dach erzeugten PV-Strom innerhalb des Gebäudes anteilig auf die teilnehmenden Wohneinheiten zu verteilen. Dabei erfolgt keine vollständige Stromlieferung. In Zeiten ohne ausreichende Solarerzeugung beziehen die Bewohner ihren Reststrom weiterhin über ihren bestehenden Energieversorger.
Anders als beim klassischen Mieterstrommodell nach EEG entsteht, dadurch keine energiewirtschaftliche Lieferantenrolle. Sie übernehmen weder eine Vollversorgung noch die umfangreichen Abrechnungs-, Melde- und Kennzeichnungspflichten eines Stromversorgers. Genau in diesem Punkt unterscheidet sich die GGV grundlegend vom Mieterstrommodell.
Technisch betrachtet erzeugt die PV-Anlage Strom auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses. Dieser Strom wird über ein intelligentes Messkonzept anteilig den einzelnen Wohneinheiten zugeordnet. Die Abrechnung erfolgt über eine Aufteilung des Eigenverbrauchs, während Reststrom weiterhin über den jeweiligen Energieversorger der Bewohner bezogen wird. Wichtig ist dabei:
- Es findet keine vollständige Strombelieferung statt
- Es wird kein eigener Stromtarif angeboten
- Der Betreiber übernimmt keine klassische Lieferantenrolle
Dadurch entfällt ein großer Teil der energiewirtschaftlichen Pflichten. Jede Mietpartei ist zudem auf einen Zusatzstromvertrag angewiesen, um erzeugungsfreie Zeiten zu überbrücken.
Die Bewohner schließen weiterhin eigenständig einen Stromliefervertrag mit einem Energieversorger ihrer Wahl ab. Die Beteiligung an der gemeinschaftlichen Nutzung des PV-Stroms erfolgt freiwillig.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG
Die gesetzliche Grundlage bildet § 42b EnWG. Dieses Modell wurde eingeführt, um eine praxistaugliche Alternative zum EEG-Mieterstrom zu schaffen, die weitaus weniger Bürokratisch ist. Im Unterschied zum herkömmlichen Mieterstrommodell gelten folgende Kernelemente:
- Kein Abschluss von Stromlieferverträgen mit den Bewohnern
- Keine Verpflichtung zur Vollversorgung
- Keine Anwendung umfangreicher Lieferantenpflichten
- Transparente Aufteilung des lokal erzeugten Stroms
Für welche Gebäude eignet sich die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?
Die GGV eignet sich gerade für kleinere Mehrfamilienhäuser, WEGs oder Hausverwaltungen, die auf weniger Bürokratie und Verpflichtungen setzen.
- Wohnungseigentümergemeinschaften: In WEG-Strukturen kann eine gemeinsame Photovoltaikanlage umgesetzt werden, ohne dass die WEG oder eine andere Partei als Energieversorger auftreten muss.
- Kleine Mehrfamilienhäuser: Gerade bei kleineren Gebäuden, z. B. bis zu 9 Einheiten, ist die GGV lohnenswert. Das Modell ermöglicht gute Renditen mit begrenztem administrativem Aufwand. Bei größeren Häusern erzielen Sie mit dem klassischen Mieterstrom mehr Rendite.
- Gebäude mit Wohn- und Teileigentum oder kleinere Gewerbeimmobilien
Beispielsweise Ärztehäuser oder Bürokomplexe profitieren ebenfalls von einer gemeinschaftlichen Nutzung des Solarstroms, insbesondere wenn eine gleichmäßige Tageslast vorhanden ist.
Wie funktioniert die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung technisch?
Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung kommt ohne komplexe Zählerkaskaden, hohe Umbaukosten der Elektrik und umfangreiche bürokratische Prozesse aus. Unser Team von Hanse Solar Technik setzt dabei unter anderem auf den sogenannten PowerTower des Herstellers WEESS. Das System wurde speziell für den deutschen Markt entwickelt.
Der PowerTower misst über Smart Meter präzise, welcher Anteil des erzeugten Solarstroms jeder einzelnen Wohnung zugeordnet wird. Gleichzeitig trennt ein magnetischer Schalter den lokal erzeugten Solarstrom physikalisch und sekundenschnell vom Netzstrom. Eine Vermischung findet zu keinem Zeitpunkt statt, sodass kein Mischstrom entsteht.
Durch die Trennung entsteht keine energiewirtschaftliche Vollversorgung. Im Unterschied zum klassischen Mieterstrommodell übernehmen Sie daher keine Vollversorgerrolle. Jeder Bewohner behält seinen bestehenden Stromliefervertrag.
Ein weiterer Vorteil liegt in der vorhandenen Infrastruktur. Die bestehenden Zähler bleiben erhalten. Ein kostenintensiver Umbau der Zählerplätze ist nicht erforderlich.
Der PV-Strom wird zunächst in einem Stromspeicher gespeichert. Erst wenn die Batterie voll ist, geht der Überschuss ins Gebäudenetz.
Vollautomatische Abrechnung per App
Mieter und Vermieter erhalten über eine App eine vollautomatisierte und transparente Abrechnung. Die zugeordneten Solarstrommengen sind jederzeit nachvollziehbar einsehbar.
Der Vermieter erhält dabei ausschließlich Einblick in die im Gebäude erzeugten und zugewiesenen PV Strommengen. Netzstrombezüge der einzelnen Mieter bleiben vollständig anonym und sind für den Vermieter nicht einsehbar.
Die App dient der sauberen, rechtssicheren Abrechnung des lokal erzeugten Solarstroms zwischen Anlage und Mietparteien.
Vergleich: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vs. klassisches Mieterstrommodell
| Kriterium | Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung | Klassisches Mieterstrommodell |
|---|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | § 42b EnWG | EEG |
| Betreiber als Energieversorger | Nein | Ja |
| Lieferantenpflichten | Entfallen | Umfangreich |
| Mieterstromzuschlag | Nein | Ja |
| Komplexität | Geringer | Hoch |
| Geeignet für | WEG, Bestandsobjekte | Größere Wohnanlagen |
Während das EEG-Mieterstrommodell einen Zuschlag bietet, entsteht dort eine energiewirtschaftliche Rolle als Stromlieferant. Das bedeutet zusätzliche Pflichten wie Stromkennzeichnung und umfangreiche Abrechnungsvorgaben.
Wir analysieren Ihr Objekt und berechnen, ob sich GGV oder klassischer Mieterstrom wirtschaftlich rechnet.
Vorteile der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung
Nachteile der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung
Wenn maximale Rendite im Vordergrund steht, kann das EEG-Mieterstrommodell attraktiver sein. Wenn jedoch Planbarkeit und geringe Bürokratie entscheidend sind, überwiegen häufig die Vorteile der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung.
Brian Böhm
Geschäftsführender Gesellschafter.
Wirtschaftlichkeit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung
Die Wirtschaftlichkeit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung betrachten wir aus zwei Blickwinkeln. Zum einen profitieren die Bewohner durch niedrigere Stromkosten. (In unseren Beispielrechnungen haben wir einen Stromverkauf von 0,25 € pro kWh angesetzt.) Zum anderen entsteht für den Eigentümer ein wirtschaftlicher Ertrag aus der Photovoltaikanlage.
Nach unseren Berechnungen lohnt sich die GGV für Objekten von 6 bis 9 Wohneinheiten. Die maximale Rendite von 7% wird bei einem Verbrauch von ca. 21.600 kWh erzielt und ist in der Tabelle hervorgehoben.
So lässt sich die Rendite überschlägig selbst berechnen
Die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage im Mehrfamilienhaus ergibt sich im Kern aus vier Faktoren:
- Stromverbrauch im Gebäude
- Größe der PV-Anlage
- Investitionskosten
- Eigenverbrauchsquote
Aus dem Stromverbrauch und der Anzahl der Wohneinheiten wird zunächst der Gesamtbedarf ermittelt. Darauf aufbauend und unter Berücksichtigung der verfügbaren Dachfläche wird die PV-Anlage dimensioniert, meist in kWp pro Wohneinheit. Über einen spezifischen Ertrag je nach Sonneneinstrahlung, Dachausrichtung und Neigung ergibt sich daraus der jährliche Stromertrag der Anlage.
Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit ist die Eigenverbrauchsquote. Sie bestimmt, welcher Anteil des erzeugten Stroms direkt im Gebäude genutzt und zu einem höheren Preis verkauft werden kann. Der restliche Strom wird ins Netz eingespeist und mit der Einspeisevergütung niedriger vergütet.
Berechnungslogik
Jahresertrag (kWh) = PV-Anlagengröße (kWp) × spezifischer Ertrag
Eigenverbrauch (kWh) = Jahresertrag × Eigenverbrauchsquote
Einspeisung (kWh) = Jahresertrag − Eigenverbrauch
Erlöse Stromverkauf = Eigenverbrauch × Strompreis
Erlöse Einspeisung = Einspeisung × Einspeisevergütung
Gesamterlöse = Stromverkauf + Einspeisevergütung
Cashflow vor Steuern = Gesamterlöse − laufende Jahreskosten
Einfache Rendite = Cashflow ÷ Investition × 100
Amortisation = Investition ÷ Cashflow
Beispiel: 200 € Stromkostenvorteil für Mieter
Angenommen, eine 3 Zimmer Wohnung mit zwei Personen verbraucht im Durchschnitt rund 2.400 kWh Strom pro Jahr. Bei einer Eigenverbrauchsquote von 60 Prozent ergibt sich folgender Strommix:
- 60 Prozent des Stroms aus der PV Anlage zu 0,25 € pro kWh
- 40 Prozent aus dem öffentlichen Netz zu 0,39 € pro kWh
Der tatsächliche Arbeitspreis ergibt sich als gewichteter Mischpreis:
- PV Anteil: 60 Prozent von 0,25 € = 0,15 €
- Netzanteil: 40 Prozent von 0,39 € = 0,156 €
- Durchschnittlicher Strompreis: 0,306 € pro kWh
Reiner Netzstrom: 2.400 kWh × 0,39 € = 936 € pro Jahr – Strommix aus Gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung: 2.400 kWh × 0,306 € = 734,40 € pro Jahr = 201,60 €
Für eine typische 3-Zimmer-Wohnung ergibt sich eine jährliche Ersparnis von rund 200 €
Berechnungsgrundlagen und Annahmen
- Die Wohnungsgrößen werden als realistische Mischung aus 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen angesetzt.
- Der durchschnittliche Stromverbrauch nach Wohnungsgröße beträgt: 2 Zimmer = 2.000 kWh, 3 Zimmer = 2.400 kWh, 4 Zimmer = 2.800 kWh.
- Die Eigenverbrauchsquote ist abhängig von der Größe des Stromspeichers und Lastspitzen. Wir haben eine realistische Schätzung angesetzt.
- Mit zunehmender Anzahl an Wohneinheiten sinkt die rechnerische PV-Leistung pro Wohnung, da die verfügbare Dachfläche je Wohneinheit in der Regel abnimmt.
- Für die überschlägige Berechnung wird mit 5,5 m² Dachfläche pro kWp gerechnet.
- Es wird mit einem spezifischen Jahresertrag von 920 kWh pro kWp gerechnet. Das entspricht einer plausiblen Annahme für norddeutsche Standorte.
- Es wird eine technisch maximale Speicherlösung angesetzt. (max. 20,48 kW Speicher, WEESS Zugspitze).
- Die Investitionskosten sinken mit zunehmender Anlagengröße.
Dipl. Volkswirt
Torsten Stichling
Geschäftsführender Gesellschafter.
Fazit: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung als sinnvolle Alternative
Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist eine moderne und regulatorisch schlankere Lösung für die Nutzung von Solarstrom im Mehrfamilienhaus. Sie ermöglicht es, den im Gebäude erzeugten Strom wirtschaftlich zu verteilen, ohne selbst Energieversorger zu werden.
Dadurch reduzieren Sie Komplexität und Haftungsrisiken, während Sie gleichzeitig den Eigenverbrauch erhöhen und die Attraktivität Ihrer Immobilie steigern.
Im Vergleich zur Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung haben Sie beim klassischen Mieterstrommodell nach EEG zwar Anspruch auf einen Mieterstromzuschlag pro Kilowattstunde, gleichzeitig übernehmen Sie jedoch die Rolle des Stromlieferanten.
Das bedeutet zusätzliche energiewirtschaftliche Pflichten, umfangreiche Abrechnungsanforderungen und regulatorische Vorgaben. Der wirtschaftliche Vorteil durch den Zuschlag wird daher häufig durch höheren Verwaltungsaufwand relativiert.
Jede Immobilie weist eine eigene Verbrauchsstruktur, Eigentümerkonstellation und technische Ausgangslage auf. Erst eine belastbare Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigt, welches Modell strategisch den größten Mehrwert bietet. Daher lässt sich keine pauschale Empfehlung aussprechen.
Wenn Sie klären möchten, ob die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung für Ihr Objekt sinnvoll ist oder ob ein alternatives Modell besser passt, lassen Sie Ihr Gebäude von uns analysieren. Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin.
FAQ zur Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung
Was ist die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung genau?
Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist ein Modell nach § 42b EnWG. Sie ermöglicht es, Solarstrom aus einer Photovoltaikanlage innerhalb eines Mehrfamilienhauses auf mehrere Wohnungen zu verteilen, ohne dass der Betreiber als Energieversorger auftritt. Dadurch entfällt die klassische Lieferantenrolle.
Welche gesetzliche Grundlage gilt für die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?
Die rechtliche Basis bildet § 42b des Energiewirtschaftsgesetzes. Anders als beim klassischen Mieterstrommodell greift hier nicht das EEG als Fördermechanismus, sondern eine energiewirtschaftliche Regelung zur gemeinschaftlichen Nutzung von Strom im Gebäude.
Wie funktioniert die Abrechnung bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung?
Die Abrechnung erfolgt über ein intelligentes Messsystem, etwa über den WEESS PowerTower. Jede Wohnung erhält exakt den zugeordneten Anteil an Solarstrom. Die Abrechnung erfolgt vollautomatisch über ein digitales Portal oder eine App. Netzstrombezüge bleiben getrennt und werden weiterhin über den jeweiligen Energieversorger des Mieters abgerechnet.
Wie funktioniert das Zählerkonzept bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung?
Komplexe Zählerkaskaden sind nicht erforderlich. Bestehende Zähler können in der Regel erhalten bleiben. Über Smart Meter wird der erzeugte PV Strom präzise den einzelnen Wohnungen zugeordnet. Ein magnetischer Schalter trennt Solarstrom physikalisch vom Netzstrom, sodass kein Mischstrom entsteht.
Müssen Zähler oder die Elektrik aufwendig umgebaut werden?
In der Regel nicht. Bei Einsatz eines geeigneten Systems wie dem PowerTower bleibt die vorhandene Infrastruktur bestehen. Dadurch entfallen hohe Umbaukosten der Zählerplätze.
Müssen Mieter bei der GGV ihren Stromanbieter wechseln?
Nein. Jeder Mieter behält seinen bestehenden Stromliefervertrag. Die Teilnahme an der Nutzung des Solarstroms ist freiwillig. Für Zeiten ohne PV-Erzeugung erfolgt der Strombezug weiterhin über den gewählten Energieversorger.
Wie hoch ist die Rendite bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung?
In einem Beispiel mit 65 Prozent Eigenverbrauch und 0,25 € pro kWh Stromverkauf liegt die einfache Rendite bei rund 7 Prozent pro Jahr. Die Amortisationszeit kann unter 14 Jahren liegen. Je nach Objektgröße, Investitionskosten und Eigenverbrauchsquote sind ggf. auch höhere Renditen möglich.
Ist die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung wirtschaftlich sinnvoller als Mieterstrom nach EEG?
Das hängt vom Ziel ab. Das klassische Mieterstrommodell bietet einen Zuschlag pro Kilowattstunde, ist jedoch regulatorisch aufwendiger. Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung verzichtet auf den Zuschlag, reduziert jedoch Bürokratie und Haftungsrisiken. Für kleinere und mittlere Mehrfamilienhäuser ist sie oft die pragmatischere Lösung.
Eignet sich die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung für Wohnungseigentümergemeinschaften?
Ja. Gerade für WEG Strukturen ist das Modell attraktiv, da keine energiewirtschaftliche Lieferantenrolle entsteht und die Verwaltungsstruktur schlank bleibt.

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