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Aktualisiert am 21. April 2026
Erzeugen Sie mehr Strom, als Sie selbst verbrauchen, speisen Sie Ihren Solarstrom in das öffentliche Stromnetz ein. Dafür erhalten Sie die sogenannte Einspeisevergütung. Wie hoch diese aktuell ist, ob die Einspeisevergütung in Zukunft abgeschafft wird und ob sich Photovoltaik auch ohne eine Vergütung nach dem EEG lohnt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Man mag es kaum glauben: Die Einspeisevergütung lag im Jahr 2004 noch bei 57,4 ct/kWh für PV-Anlagen unter 5 kWp. Heute sprechen wir von rund 7 ct/kWh.
Sobald Ihre Anlage Strom produziert, wird dieser entweder direkt verbraucht oder eingespeist. Die eingespeiste Menge wird über einen Zähler erfasst und Ihr Netzbetreiber übernimmt die Abrechnung.
Die Höhe der Einspeisevergütung wird regelmäßig angepasst. Entscheidend ist immer der Zeitpunkt, zu dem Ihre Anlage in Betrieb geht.
Einspeisevergütung (Inbetriebnahme ab 1. Februar 2026 bis 31. Juli 2026)
| Anlagengröße (bis) | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| 40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| 100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Einspeisevergütung (Inbetriebnahme vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027)
| Anlagengröße (bis) | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| 10 kWp | 7,71 ct/kWh | 12,23 ct/kWh |
| 40 kWp | 6,67 ct/kWh | 10,25 ct/kWh |
| 100 kWp | 5,45 ct/kWh | 10,25 ct/kWh |
Quelle: Bundesnetzagentur
Sobald Ihre Anlage in Betrieb geht, bleibt Ihr Vergütungssatz für 20 Jahre unverändert. Sinkende Vergütungen betreffen nur neue Anlagen.
Die Einspeisevergütung hat heute deutlich weniger Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit und steht gleichzeitig politisch zur Debatte. Wer in Photovoltaik investiert, sollte den Fokus daher klar auf einen möglichst hohen Eigenverbrauch legen.
Brian Böhm
Geschäftsführender Gesellschafter.
Aktuell wird intensiv darüber diskutiert, wie die Einspeisevergütung ab 2027 weiter ausgestaltet wird. Hintergrund ist ein geleakter Arbeitsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Geht es nach Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, soll die Einspeisevergütung für neue Anlagen perspektivisch abgeschafft werden.
Konkret wird darüber nachgedacht, die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen im privaten Bereich zu streichen. Betroffen wären vor allem kleinere und mittlere Anlagen bis etwa 25 kWp.
Stattdessen könnte das bisherige EEG-System langfristig durch sogenannte Differenzverträge ersetzt werden. Dieses Modell funktioniert anders als die klassische Einspeisevergütung:
Damit verschiebt sich das Risiko stärker auf den Anlagenbetreiber. Während das aktuelle EEG über 20 Jahre Planungssicherheit bietet, hängen die Einnahmen in solchen Modellen deutlich stärker vom Markt ab. Trotz dieser Diskussion ist der aktuelle Stand klar:
Wer also heute eine Photovoltaikanlage installiert, erhält weiterhin die feste Einspeisevergütung für 20 Jahre.
Nach 20 Jahren endet die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung. Ihre Photovoltaikanlage produziert weiterhin Strom, aber Sie erhalten dafür keinen festen Vergütungssatz mehr nach dem EEG.
Den erzeugten Strom können Sie natürlich weiter nutzen:
In der Praxis entscheiden sich viele Anlagenbetreiber dafür, den Eigenverbrauch zu erhöhen und ihre PV-Anlage ohnehin mit leistungsstärkeren Komponenten zu erneuern. Gerade mit einem Stromspeicher lässt sich ein großer Teil des erzeugten Stroms weiterhin sinnvoll nutzen.
Die Rolle der Einspeisevergütung hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Während sie früher ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaftlichkeit war, steht heute der Eigenverbrauch im Mittelpunkt.
Für eine Kilowattstunde, die Sie ins Netz abgeben, erhalten Sie nur wenige Cent. Nutzen Sie den Strom hingegen selbst, sparen Sie den deutlich höheren Strompreis Ihres Energieversorgers. Genau darin liegt heute der größte wirtschaftliche Hebel.
Gleichzeitig haben sich auch die Rahmenbedingungen weiterentwickelt. Photovoltaikanlagen sind in der Anschaffung günstiger geworden, Strompreise bleiben auf einem vergleichsweise hohen Niveau und moderne Speicherlösungen ermöglichen es, deutlich mehr vom eigenen Strom im Haushalt zu nutzen. Hinzu kommt, dass sich Großverbraucher wie Wallboxen, Wärmepumpen, Elektroheizungen oder Heizstäbe wunderbar mit Solarstrom einsetzen lassen.
Auch wenn die Einspeisevergütung gesunken ist und bald gar abgeschafft wird, bleibt Photovoltaik wirtschaftlich attraktiv, weil Sie einen großen Teil Ihres Strombedarfs selbst decken können.
Die Höhe der Einspeisevergütung hängt davon ab, wann Ihre Photovoltaikanlage in Betrieb geht und wie groß sie ist. Für typische Einfamilienhäuser mit einer Anlage bis 10 kWp liegt die Vergütung aktuell bei rund 7 bis 8 Cent pro eingespeister Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung.
Die Einspeisevergütung wird für 20 Jahre ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme gezahlt. Der einmal festgelegte Satz bleibt über diesen gesamten Zeitraum konstant, unabhängig davon, wie sich die Vergütung für neue Anlagen entwickelt.
Die Abrechnung übernimmt Ihr Netzbetreiber. Er misst, wie viel Strom Ihre Anlage ins Netz einspeist und vergütet diese Menge entsprechend. In den meisten Fällen erhalten Sie monatliche Abschläge und einmal im Jahr eine genaue Abrechnung.
Eine klassische Beantragung gibt es nicht. Entscheidend ist, dass Ihre Anlage korrekt angemeldet wird, unter anderem im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber. Sobald das erledigt ist, wird die Einspeisevergütung automatisch berücksichtigt.
Aktuell wird darüber diskutiert, wie die Einspeisevergütung in Zukunft weitergeführt wird. Es gibt Überlegungen, die feste Vergütung für neue Anlagen durch marktbasierte Modelle zu ersetzen.
Konkrete gesetzliche Änderungen sind bisher nicht beschlossen. Für bestehende Anlagen gilt weiterhin der Bestandsschutz, sodass die Vergütung für 20 Jahre gesichert bleibt.

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