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PV Pflicht Hamburg: Was müssen Sie beachten?
Die PV Pflicht in Hamburg ist ein wichtiger Schritt, um den Ausbau der Solarenergie in der Stadt zu fördern. Aber was bedeutet das für Gebäudeeigentümer und -entwickler in Hamburg? In diesem Beitrag erfahren Sie die wichtigsten Informationen zur Solarpflicht in Hamburg auf einen Blick. (Stand: Juni 2024)

Lukas Rieß
Juni 14, 2024
Die Nutzung von Photovoltaikanlagen in Hamburg
Hamburg setzt auf erneuerbare Energien, um die Klimaziele zu erreichen. Deshalb gibt es seit 2023 die PV Pflicht für Neubauten. Ab 2024 kommt eine wichtige Änderung: Auch bei Dacherneuerungen an bestehenden Gebäuden müssen Photovoltaikanlagen installiert werden.
Ab dem 1. Januar 2024 ist eine Mindestbelegung der Dachfläche mit Photovoltaikanlagen gesetzlich verpflichtend
Bei Neubauten müssen mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Für bestehende Gebäude gilt bei größeren Dachumbauten die Nettodachfläche. Auch hier sollen mindestens 30 Prozent der Fläche mit Photovoltaikmodulen bedeckt werden.
Unterschied zwischen Brutto- und Nettodachfläche
Die Bruttodachfläche umfasst die gesamte Dachfläche eines Gebäudes, einschließlich des Dachüberstands. Für Neubauten ist diese Fläche entscheidend für die PV-Pflicht. Bei bestehenden Gebäuden wird die Nettodachfläche verwendet. Diese umfasst die Bruttodachfläche abzüglich bestimmter Teile, wie Dachaufbauten und Dachfenster.
PV Pflicht Hamburg: Welche Gebäude sind betroffen?
Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle Neubauten und bestehende Gebäude, deren Dächer wesentlich erneuert werden, mit Photovoltaikanlagen ausgestattet sein. Das gilt sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude mit einer Bruttodachfläche von mindestens 50 m².
Was sind wesentliche Umbauten des Daches?
Wesentliche Umbauten umfassen Änderungen an der Dachfläche, die eine erhebliche Erneuerung der wasserführenden Schicht erfordern, wie energetische Sanierungen oder grundlegende Dachsanierungen.
Gibt es Ausnahmen von der Pflicht?
Ja, bestimmte Gebäude und Flächen sind von der Solarpflicht ausgenommen, z.B. Gebäude mit einer Nutzungsdauer von weniger als 20 Jahren und Gebäude mit kleineren Dächern als 50qm. Auch muss die PV-Installation als wirtschaftlich vertretbar angesehen werden. Wirtschaftlich nicht vertretbar sind z. B. Dachflächen, die mehr als geringfügig verschattet sind, da auf diesen ein zu geringer Jahresertrag erwartet werden kann oder PV-Anlagen, die sich aufgrund ihrer Belegung nicht unter 20 Jahren amortisieren. Die Anlage muss dann in ihrer Größe soweit reduzieren werden, bis eine Amortisation in spätestens 20 Jahren gegeben ist.
Wie wird die Erfüllung der Pflicht nachgewiesen?
Die Erfüllung der PV Pflicht in Hamburg muss je nach Bauprojekt nachgewiesen werden, entweder durch Aufbewahrung von Dokumenten oder im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens.
Weitere Informationen zur Solar Pflicht in Hamburg finden Sie auf der Webseite der Stadt Hamburg.
Häufig gestellte Fragen zur Photovoltaik Pflicht in Hamburg
Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle Neubauten und bestehende Gebäude, deren Dächer grundlegend erneuert werden, mit Photovoltaikanlagen ausgestattet sein. Dies gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude mit einer Bruttodachfläche von mindestens 50 m².
Die Bruttodachfläche umfasst die gesamte Dachfläche eines Gebäudes, einschließlich des Dachüberstands. Für Neubauten ist diese Fläche entscheidend für die PV-Pflicht. Die Nettodachfläche, die bei bestehenden Gebäuden verwendet wird, ist die Bruttodachfläche abzüglich bestimmter Teile wie Dachaufbauten und Dachfenster.
Ja, eine Photovoltaikanlage kann sich trotz sinkender Einspeisevergütung weiterhin lohnen. Durch den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms können Sie erhebliche Stromkosten sparen. Außerdem sinken die Anschaffungskosten für Solaranlagen kontinuierlich, während die Effizienz steigt. Photovoltaikanlagen haben eine lange Lebensdauer und tragen zur Reduktion von CO2-Emissionen bei. Zudem kann eine PV-Anlage den Wert Ihrer Immobilie steigern.
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Bildquellen: Call-to-Action-Bild, Ehepaar vor Haus mit Solaranlage © iStock.com/Halfpoint | Header-Bild & Beitragsbild: KI-generiertes Bild generiert mit DALL·E von OpenAI „Hamburg mit Photovoltaik 16:9“