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Solarförderung Schleswig-Holstein: Welche Zuschüsse und Förderungen gibt es?

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Lukas Rieß

Aktualisiert am 20. April 2026

Solarförderung Schleswig-Holstein

Die Rahmenbedingungen für Photovoltaik haben sich in Schleswig-Holstein im Laufe der letzten Jahre verändert. Klassische Zuschüsse vom Land gibt es derzeit nicht. Trotzdem gibt es mehrere Möglichkeiten, die Investition in eine PV-Anlage wirtschaftlich sinnvoll umzusetzen.

In diesem Ratgeber finden Sie einen aktuellen Überblick über Förderungen, Kredite und aktuelle gesetzliche Regelungen.

Solarförderung Schleswig-Holstein im Überblick

  • Keine aktive landesweite Förderung für Photovoltaik-Anlagen für Privatpersonen
  • Zinsgünstige KfW-Kredite sind weiterhin verfügbar
  • Die Einspeisevergütung ist nach Inbetriebnahme einer PV-Anlage über 20 Jahre garantiert
  • Die Einspeisevergütung steht womöglich bundesweit vor dem Aus – voraussichtlich ab 2027
  • In der Vergangenheit gab es immer wieder kommunale Förderprogramme
  • Neue gesetzliche Regelungen verbessern die Wirtschaftlichkeit

Solar Förderung Schleswig-Holstein 2026

Auf Landesebene gibt es aktuell keine direkten Zuschüsse für Photovoltaikanlagen. Das frühere Förderprogramm wurde eingestellt und bislang nicht neu aufgelegt.

Eine Photovoltaikanlage ist dennoch lohnenswert und wirtschaftlich. Zudem gibt es nach wie vor zinsgünstige Kredite von der KfW-Bank.

Kommunale Förderprogramme werden regelmäßig angepasst oder auch kurzfristig gestoppt. Prüfen Sie deshalb immer den aktuellen Stand bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem lokalen Energieversorger.

Welche Solarförderungen gibt es in Schleswig-Holstein?

Auch ohne klassische Zuschüsse stehen mehrere Bausteine zur Verfügung.

KfW-Kredit für Photovoltaik

Über das Programm „Erneuerbare Energien – Standard (KfW 270)“ lässt sich eine PV-Anlage zinsgünstig finanzieren. Gefördert werden:

  • Photovoltaikanlagen
  • Stromspeicher
  • Planung und Installation
 

Der Kredit wird über die Hausbank beantragt. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Antrag stellen, dann ihren regionalen Solarteur beauftragen.

Einspeisevergütung als zentrale Förderung

Für eingespeisten Strom erhalten Sie eine feste Vergütung nach dem EEG. Diese wird bei Inbetriebnahme festgelegt und gilt für 20 Jahre. Das sorgt für kalkulierbare Einnahmen, eine stabile Planung und zusätzliche Erlöse neben dem Eigenverbrauch. Die aktuellen Vergütungssätze finden Sie im verlinkten Ratgeber zur Einspeisevergütung.

Zitat-Icon

Die Einspeisevergütung spielt wirtschaftlich nur noch eine untergeordnete Rolle und steht zudem politisch zur Diskussion. Wer heute in Photovoltaik investiert, sollte konsequent auf einen hohen Eigenverbrauch setzen.

Bild von Brian Böhm, Geschäftsführer der Hanse Solar Technik

Brian Böhm
Geschäftsführender Gesellschafter.

Zuschüsse für Photovoltaik in Schleswig-Holstein auf kommunaler Ebene

Einzelne Städte und Gemeinden haben in der Vergangenheit immer wieder eigene Förderprogramme aufgelegt. Beispiele dafür sind:

  • Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ der Landesregierung Schleswig-Holstein, das am 16. November 2023 eingestellt wurde.
  • PV-Förderung in Gettorf mit einem Zuschuss von bis zu 10 Prozent der Bruttogesamtkosten, mindestens 1.000 Euro und maximal 5.000 Euro (2023 bis 2024).
  • Die Stadt Kiel hatte seit dem 1. April 2022 jährlich rund 300.000 Euro für die Förderung von Photovoltaikanlagen bereitgestellt.

Wo finde ich Förderprogramme für Solaranlagen in Schleswig-Holstein?

Ein zentraler Überblick ist nicht immer gegeben. Deshalb lohnt sich ein Blick in mehrere Quellen:


Auch unser Team oder andere regionale Fachbetriebe können helfen, passende Programme einzuordnen.

Neue Entwicklungen: Was sich aktuell verändert

Neben klassischen Förderungen wirken sich auch gesetzliche Änderungen aus. Unter anderem endete am 29. März 2026 die einjährige Übergangsfrist der EWKG-Novelle, sodass fortan eine Solarpflicht beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Schleswig-Holstein gilt. Mehr dazu finden Sie hier: Solarpflicht Schleswig-Holstein

Energy Sharing bald möglich

Ab Juni 2026 tritt mit § 42c EnWG das sogenannte Energy Sharing in Kraft. Damit können Sie überschüssigen Solarstrom bilanziell über das öffentliche Netz an andere Verbraucher im selben Netzgebiet weitergeben, etwa an Nachbarn oder lokale Gemeinschaften. Auf diesem Weg lassen sich in vielen Fällen höhere Erlöse erzielen als über die klassische Einspeisevergütung von rund 7,78 Cent pro kWh. Mehr dazu finden Sie hier: Energy Sharing

Fazit: Solarförderung Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es aktuell keine direkten Zuschüsse für Photovoltaikanlagen auf Landesebene. Viele frühere Förderprogramme wurden eingestellt und bislang nicht neu aufgelegt. Trotzdem bleibt Photovoltaik wirtschaftlich sinnvoll.

Entscheidend sind heute andere Faktoren, z. B. zinsgünstige Kredite und vor allem ein möglichst hoher Eigenverbrauch. Gleichzeitig lohnt es sich immer, bzgl. kommunaler Förderungen auf dem Laufenden zu halten. Wer eine PV-Anlage plant, sollte Förderungen nicht isoliert betrachten, sondern das Gesamtsystem im Blick behalten.

Eine saubere Planung und die richtige Dimensionierung entscheiden über die Wirtschaftlichkeit. Gerne unterstützen wir als regionaler Solarteur. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin – kostenfrei und unverbindlich.

FAQ zur Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung

Aktuell gibt es keine direkten Zuschüsse für Photovoltaikanlagen auf Landesebene. Frühere Förderprogramme wurden eingestellt und bislang nicht neu aufgelegt. Förderungen erfolgen derzeit vor allem indirekt über Kredite, Einspeisevergütung und einzelne kommunale Programme.

Förderprogramme finden Sie über mehrere Wege:

  • Förderdatenbank des Bundes
  • Website Ihrer Stadt oder Gemeinde
  • lokale Energieversorger
  • Beratung durch Fachbetriebe

Direkte Zuschüsse vom Land gibt es derzeit nicht. In einzelnen Städten oder Gemeinden können jedoch zeitlich begrenzte Programme existieren, die beispielsweise PV-Anlagen oder Balkonkraftwerke fördern.

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