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Solarförderung in Schleswig-Holstein: Diese Zuschüsse gibt es 2024

Lukas Rieß
Juni 20, 2024
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Solarförderung Schleswig-Holstein: Zusammenfassung für schnelle Leser
- Das Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ wurde aufgrund der Haushaltslage gestoppt. Derzeit können keine Anträge gestellt werden.
- Allerdings gibt es vereinzelt regionale Förderungen wie z. B. in Kiel und Gettorf.
- Profitieren können Sie von der Einspeisevergütung. Nach dem EEG wird die Vergütung für eingespeisten Strom über einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert.
Warum sollten Sie auf Solar setzen?
Photovoltaikanlagen wandeln Sonnenenergie in Strom um und bieten zahlreiche Vorteile, die Ihre Umweltbilanz verbessern, Ihre Energiekosten senken und Ihre Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen erhöhen.
- Nachhaltigkeit: PV-Anlagen erzeugen sauberen Strom und verringern CO2-Emissionen.
- Kostenersparnis: Sie reduzieren Ihre Stromkosten erheblich.
- Unabhängigkeit: Sie schützen sich vor steigenden Strompreisen.
Förderung von PV-Anlagen in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gibt es verschiedene Förderprogramme, die die Finanzierung Ihrer PV-Anlage unterstützen. Um Ihnen einen umfassenden Überblick zu verschaffen, haben wir die wichtigsten Solarförderungen für Sie zusammengestellt:
Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“
Schleswig-Holstein plante, erhebliche Mittel in den Ausbau von Solaranlagen zu investieren. Das Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ sollte den Eigenanteil der Bevölkerung bei Solar-Investitionen deutlich senken. Mit einem Fördervolumen von 75 Millionen Euro war eine Unterstützung bis Mitte der 2020er-Jahre vorgesehen. Doch nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Staatshaushalt am 16. November 2023 wurde das Programm vorerst gestoppt. Künftig will das Land sich stärker auf die Förderung der Wärmewende konzentrieren, sobald wieder Haushaltsmittel verfügbar sind.
Die Landesregierung hat aufgrund der Haushaltslage beschlossen, das gestoppte Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ derzeit nicht fortzuführen. (Stand Juni 2024)
Was wurde in der Solarförderung „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ gefördert?
- Wärmepumpen (bis 2.000 €)
- Solarkollektoranlagen bis (900 €)
- Anschluss an ein Wärmenetz bis (500 €)
- Biomasseheizungen (bis 900 €)
- Steckerfertige PV-Balkonanlagen (bis 200 €)
Insgesamt durfte die Förderung 50% der förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen.
Kommunale Solarförderungen in Schleswig-Holstein
Einige Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein bieten eigene Programme zur Unterstützung von PV-Anlagen oder Komponenten wie Stromspeicher, Wechselrichter und Wallboxen an. Informieren Sie sich am besten rechtzeitig bei Ihrer Gemeindeverwaltung über spezifische Programme und deren Bedingungen. Wir haben einige der uns bekannten Förderprogramme zusammengefasst. (Stand Juni 2024)
PV-Förderung in Gettorf
Seit dem 15. Mai 2023 können in der schleswig-holsteinischen Gemeinde Gettorf Fördermittel für PV-Anlagen beantragt werden. Der Fördertopf in Höhe von 200.000 Euro soll bis Ende 2024 ausreichen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Gettorf, deren selbst genutzte Wohnimmobilien vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie errichtet wurden. Die Zuschüsse umfassen:
- Erstmalige Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen mit einer Mindestleistung von 5 kWp auf Dächern (einschließlich dachintegrierter Anlagen)
- Ein maximaler Förderanteil von 10 Prozent der Bruttogesamtkosten pro Anlage, mindestens 1.000 Euro und höchstens 5.000 Euro
Förderung von Photovoltaikanlagen in Kiel 2024
Kiel strebt Klimaneutralität an und plant, die Energieversorgung vollständig auf erneuerbare Quellen umzustellen. Die Stadt sieht ein erhebliches Potenzial in der Förderung von Photovoltaik und Solarthermie auf den Dächern Kiels. Bis 2035 möchte die Stadt bis zu 50 Megawatt (MW) aus diesen Solaranlagen gewinnen, was ausreicht, um rund 24.500 Haushalte mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 2.000 kWh mit Strom zu versorgen. Derzeit sind etwa 14 MW auf dem Stadtgebiet installiert.
Um den Ausbau zu beschleunigen, stellt Kiel seit dem 1. April 2022 jährlich 300.000 Euro für die Photovoltaik-Förderung bereit.
Fördergegenstand | Fördersumme |
Photovoltaikanlagen bei Einfamilienhäusern | Pro Antragsteller*in wird jede installierte kWp Photovoltaik-Leistung über 5 kWp hinaus mit 300 Euro gefördert. Dies gilt bis zur maximalen Dachbelegung (Details siehe Fördervoraussetzungen). Das jährliche Gesamtbudget für diese Fördermaßnahme beträgt 30.000 Euro. |
Photovoltaikanlagen bei Mehrfamilienhäusern | Gefördert wird die erstmalige Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern. Pro Gebäude wird bei maximaler Dachbelegung jedes installierte kWp (Kilowatt-Peak) Photovoltaik-Leistung mit 100 Euro bezuschusst. |
Photovoltaikanlagen bei Nichtwohngebäuden und Freiflächen | Gefördert wird die erstmalige Installation von Photovoltaikanlagen auf Nichtwohngebäuden oder Freiflächen. Pro Antragsteller*in wird bei maximaler Dachbelegung jedes installierte kWp mit 100 Euro bezuschusst. Der maximale Zuschuss pro Dach oder Freifläche beträgt 15.000 Euro. |
Anschlusskosten für PV-Balkonanlagen | Gefördert werden steckerfertige Photovoltaikanlagen (auch als Steckersolar oder Balkonsolar bekannt) mit bis zu 600 Watt Einspeiseleistung. Antragstellende erhalten hierfür einen pauschalen Zuschuss von 100 Euro pro Anlage. Pro Haushalt wird maximal eine Anlage gefördert. |
Weitere Förderungen u.a. für Solarthermie sowie die Förderrichtlinien und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt Kiel.
Die Förderrichtlinie vom 17. Februar 2022 für die Errichtung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen wird aktuell überarbeitet. Sie können trotzdem einen Antrag für die Förderperiode 2024 stellen. (Stand Juni 2024)
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Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sichert Ihnen eine Vergütung für den Strom zu, den Sie in das öffentliche Netz einspeisen. Diese Vergütungssätze werden jährlich angepasst und sind für 20 Jahre ab der Inbetriebnahme Ihrer Anlage garantiert. Die aktuellen Einspeisevergütungen finden Sie im Folgenden:
Einspeisevergütung 2024 bei Überschusseinspeisung (mit Eigenverbrauch)
Leistung der PV-Anlage | Einspeisevergütung |
bis 10 kWp | 8,03 Cent/kWh |
10 kWp bis 40 kWp | 6,95 Cent/kWh |
40 kWp bis 100 kWp | 5,68 Cent/kWh |
Einspeisevergütung 2024 bei Volleinspeisung (kein Eigenverbrauch)
Leistung der PV-Anlage | Einspeisevergütung |
bis 10 kWp | 12,73 Cent/kWh |
10 kWp bis 40 kWp | 10,68 Cent/kWh |
40 kWp bis 100 kWp | 10,68 Cent/kWh |
Die Einspeisevergütungen gelten für Solaranlagen, die zwischen dem 01. August 2024 und 31. Januar 2025 in Betrieb gehen. Quelle: §§ 48 Abs. 2, 49, 53 EEG 2023.
Fazit: Aktuelle Fördermöglichkeiten für Photovoltaik in Schleswig-Holstein
Die Solarförderung in Schleswig-Holstein ist derzeit begrenzt. Das umfassende Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ ist aktuell gestoppt, und es ist unklar, ob und wann es eine Neuauflage geben wird (Stand Juni 2024). Trotzdem zeigen Beispiele aus Kiel und Gettorf, dass es sich lohnt, regelmäßig die kommunalen Förderprogramme zu überprüfen.
Lassen Sie sich von Experten wie Hanse Solar Technik beraten, um die bestmöglichen Förderungen für Ihre Photovoltaikanlage zu identifizieren und zu nutzen. Für weitere Informationen und eine individuelle Beratung kontaktieren Sie uns bei Hanse Solar Technik. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre PV-Anlage erfolgreich zu planen und zu installieren.
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Bildquellen: Call-to-Action-Bild (unten), Ehepaar vor Haus mit Solaranlage © iStock.com/Halfpoint | Call-to-Action-Bild (mitte), Arbeiter in orangener Weste © iStock.com/dusanpetkovic | Header-Bild & Beitragsbild: Schleswig-Holstein Landschaft © eurotravel via Canva.com (Getty Images)