Wie viele Balkonkraftwerke sind erlaubt? Ein Überblick.
Aktualisiert am 21. Januar 2026
Mehrere Balkonkraftwerke sind erlaubt, solange die Modulleistung insgesamt unter 2.000 Watt bleibt und nicht mehr als 800 Watt ins Hausnetz eingespeist werden. In diesem Ratgeberartikel erfahren Sie, wie die gesetzlichen Vorgaben aussehen, welche technischen Grenzen es gibt und wann der Parallelbetrieb von Balkonkraftwerken möglich ist.
Mehrere Balkonkraftwerke: Was ist erlaubt?
Grundsätzlich erlaubt der Gesetzgeber seit der Einführung des Solarpakets I im Mai 2024 eine Einspeisung von bis zu 800 Watt Wechselrichterleistung. Das heißt: Entscheidend ist nicht die Anzahl der Balkonkraftwerke, sondern wie viel Strom insgesamt ins Hausnetz eingespeist wird.
Sind mehrere Balkonkraftwerke sinnvoll?
Viele unserer Kunden stellen sich die Frage, ob es sinnvoll ist, mehrere Balkonkraftwerke gleichzeitig zu betreiben. Zum Beispiel auf dem Balkon, der Terrasse und der Garage oder an der Ost- und Westseite. Technisch ist das durchaus möglich. In der Praxis spricht jedoch vieles dafür, stattdessen auf ein einziges und dafür leistungsstarkes System zu setzen.
Lieber ein richtig dimensioniertes Balkonkraftwerk
Statt zwei kleine Anlagen auf unterschiedlichen Stromkreisen zu betreiben, empfehlen wir ein durchdachtes Setup: ein Balkonkraftwerk mit vier leistungsstarken Modulen und einem modernen 800-Watt-Wechselrichter. Diese Lösung hat gleich mehrere Vorteile:
- Sie nutzen die vollen 800 Watt Einspeiseleistung aus, ohne Verluste durch Begrenzung.
- Die Installation ist einfacher, weil nur ein Stromkreis belegt wird.
- Sie vermeiden bürokratischen und technischen Mehraufwand, wie doppelte Anmeldung, aufwendige Verkabelung oder Monitoring mehrerer Systeme.
Mit einem zusätzlichen Speicher lässt sich die selbst erzeugte Energie noch besser nutzen, gerade bei vier Modulen ergibt sich oft ein hoher Eigenverbrauch.
Profitieren Sie von ein Balkonkraftwerk mit vier modernen bifazialen Modulen.
Welche technischen Voraussetzungen sollten Sie beachten?
Auch wenn es keine feste Obergrenze für die Anzahl von Balkonkraftwerken gibt, tragen Sie als Betreiber die Verantwortung für einen sicheren und normgerechten Betrieb. Diese Punkte sollten Sie unbedingt beachten, besonders wenn Sie mehrere Geräte anschließen möchten:
- Maximal 800 Watt Einspeisung pro Zähler: Die Begrenzung bezieht sich auf die Wechselrichterleistung, nicht auf die Modulleistung. Mehrere Geräte dürfen gemeinsam diese Grenze nicht überschreiten.
- Trennung der Stromkreise: Schließen Sie niemals zwei Balkonkraftwerke an denselben Stromkreis an. Das kann zu Überlastung führen und birgt ein Sicherheitsrisiko.
- Pflicht zur Registrierung: Jedes Balkonkraftwerk muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden, auch bei mehreren Geräten.
Installation durch Fachbetrieb oder Elektriker empfohlen: Für eine sichere Inbetriebnahme ist die Prüfung oder Montage durch einen Elektrofachbetrieb sinnvoll, insbesondere bei mehreren Balkonkraftwerken auf getrennten Stromkreisen.
Fazit: Wie viele Balkonkraftwerke sind erlaubt?
Die kurze Antwort: Mehrere Balkonkraftwerke sind grundsätzlich erlaubt – entscheidend ist jedoch die technische Auslegung. Pro Stromzähler darf die Einspeiseleistung insgesamt nicht mehr als 800 Watt betragen. Die Gesamtleistung aller Module darf bis 2.000 Watt liegen.
In der Praxis lohnt es sich meist, ein einziges, gut geplantes Balkonkraftwerk mit vier Modulen und optionalem Speicher einzusetzen, statt mehrere kleine Systeme zu kombinieren. So vermeiden Sie Mehraufwand und erhöhen den Eigenverbrauch.
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