Solarpaket 1: Glückliches Paar vor Haus.

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Solarpaket 1: Neue Regelungen für Balkonkraftwerke, Stromspeicher und Mieterstrom im Überblick

Der Bundestag hat am 26.04.2024 das Solarpaket 1 verabschiedet. Dieses umfassende Gesetzespaket zielt darauf ab, den Ausbau der Solarenergie in Deutschland voranzutreiben und die Nutzung von Photovoltaik weiter zu vereinfachen. Es enthält wichtige Neuerungen, von der Erhöhung der Leistung für Balkonkraftwerke über vereinfachte Genehmigungsverfahren bis hin zu neuen Regelungen für Stromspeicher und Mieterstrommodelle. Nachfolgend erfahren Sie die wichtigsten Änderungen für Mieter, Eigentümer und Solarpark-Betreiber.

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Lukas Rieß

Mai 7, 2024

Themen in diesem Artikel

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Solarpaket 1: Zusammenfassung für schnelle Leser

  • Erhöhung der Leistung von Balkonkraftwerken von 600 auf 800 Watt
  • Vereinfachte bürokratische Hürden bei der Anmeldung von Balkonkraftwerken
  • Stromzähler dürfen vorübergehend „rückwärtslaufen“
  • Mieterstrom: Die gemeinschaftliche Versorgung in Mehrfamilienhäusern kommt
  • Stromspeicher dürfen mit Netzstrom geladen werden, ohne dass die EEG-Vergütung entfällt
  • Repowering von PV-Anlagen wird attraktiver

Neue Regeln für Balkonkraftwerke

  • Weniger Bürokratie: Um die Registrierung zu vereinfachen, wurde bereits zum 1. April 2024 die Anmeldung im Marktstammdatenregister stark vereinfacht. Zukünftig soll ein Eintrag bei der Bundesnetzagentur genügen und die erforderlichen Angaben auf ein Minimum reduziert werden. Die Registrierung neuer Balkonkraftwerke können Sie auf der Webseite des Marktstammdatenregisters vornehmen. Laut der Bundesregierung wirken die Erleichterungen: Rund 500.000 Balkonkraftwerke sind bereits registriert.
  • Mehr Leistung für Balkonkraftwerke: Des Weiteren ermöglicht die neue Gesetzgebung eine erhöhte Leistung für Steckersolargeräte von bis zu 800 Watt im Vergleich zu den bisherigen 600 Watt gemäß der technischen Norm VDE-AR-N 4105. Dafür wird die Begrenzung der Wechselrichter angehoben, sodass bei der Umwandlung vom erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom nun volle 800 Watt für Haushaltsgeräte zur Verfügung stehen. Die Leistung der Solarmodule ist auf 2.000 Watt begrenzt. Das bringt den Vorteil, dass bei starker Bewölkung und schlechten Wetterverhältnissen mehr Leistung erzielt wird.
  • Alle Zähler sind erlaubt: Für eine Übergangszeit dürfen Balkonanlagen mit jedem vorhandenen Zählertyp betrieben werden, einschließlich Zählern ohne Rücklaufsperre. Diese Geräte können rückwärtslaufen, wenn mehr Energie in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird als verbraucht wird – eine Praxis, die bisher untersagt war und normalerweise einen Zählertausch erforderlich machte. Die Nutzung solcher Zähler ohne Rücklaufsperre sowie herkömmlicher Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre wird jedoch vorübergehend geduldet, bis die Netzversorger moderne und digitale Zweirichtungszähler installieren.

Solarpaket I - Solaranlagen auf Mehrfamilienhäuser

Das neue Solarpaket 1 reduziert bürokratische Hürden für den Betrieb von PV-Anlagen auf Gebäudedächern mit mehreren Miet- oder Eigentumswohnungen. Um den Bewohnern von Mehrfamilienhäusern die Nutzung von preisgünstigem Solarstrom zu erleichtern, wird unter anderem die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingeführt.

Was ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist eine Form des Mieterstroms und ermöglicht eine effiziente Bereitstellung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes mit minimaler Bürokratie. Der selbst erzeugte Strom aus einer Solaranlage wird hinter dem Netzverknüpfungspunkt auf die Gebäudenutzer verteilt und von ihren Netzbezügen abgezogen.

Im Gegensatz zum herkömmlichen Mieterstrom-Modell, bei dem Bewohner für Solarstrom zahlen mussten, wird lediglich der ihnen zugewiesene Solarstromanteil kostenfrei genutzt, wodurch sie ihren Bedarf an Strom von einem Energieversorger reduzieren. Sofern eine Reststrombelieferung notwendig ist, erfolgt diese weiterhin über zusätzliche Stromlieferverträge.

Intelligente Messsysteme ermöglichen eine präzise Verteilung des Stroms und entlasten den Anlagenbetreiber von den üblichen Lieferantenpflichten. Der Hauptunterschied zwischen beiden Modellen liegt in der Abwicklung des Stromverkaufs und der Zuweisung des erzeugten Stroms.

Letztverbraucher im Gebäude und Nutzung von öffentlichen Flächen

Im Mieterstrom-Modell wird die Förderung von Solaranlagen künftig auch auf gewerbliche Immobilien und Nebengebäude wie Garagen ausgeweitet. Der erzeugte Strom darf dabei ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz direkt an Endverbraucher im Gebäude weitergegeben werden.

Zusätzlich können nun neben Mietern und Eigentümern auch andere Nutzer im Gebäude von diesem Strom profitieren. Der vor Ort erzeugte Strom kann in gemeinschaftlichen Speichern zwischengelagert werden. Darüber hinaus erhalten PV-Anlagenbetreiber die Erlaubnis, Leitungen über öffentliches Land zu verlegen und diese Flächen für Wartungsarbeiten zu betreten.

Stromspeicher mit Netzstrom laden

Das Solarpaket I ermöglicht es Solarspeichern, Netzstrom zu laden, ohne dass der Anspruch auf die EEG-Vergütung für die Einspeisung entfällt. Diese Änderung eröffnet interessante Möglichkeiten in Verbindung mit dynamischen Stromtarifen. Diese Tarife ermöglichen einen gezielten Strombezug zu günstigen Börsenstrompreisen, insbesondere während Niedrigpreisphasen wie z. B. nachts. Durch die Nutzung eines Stromspeichers kann dieser preiswerte Strom dann für Zeiten mit erhöhtem Stromverbrauch zwischengespeichert werden.

Erleichterung des Repowering durch das Solarpaket 1

In Deutschland denken viele Betreiber von Solaranlagen über ein Repowering nach, was den Austausch einiger oder aller Module durch effizientere Modelle bedeutet. Das Solarpaket 1 zielt darauf ab, das Repowering zu erleichtern, um auf gleicher Fläche mehr Solarstrom zu erzeugen.

Ein entscheidender Aspekt dabei ist, dass die Kunden nicht mehr ihren bisherigen EEG-Vergütungsanspruch verlieren, wenn sie Module durch solche mit höherer Leistung ersetzen. Früher galt dies nur, wenn das alte Modul beschädigt war. Für eine PV-Leistung bis zur bisherigen Maximalleistung erhalten Betreiber die bisherige EEG-Förderung und EEG-Vergütung. Doch für Mehrleistung, die über die bisherige Maximalleistung der Anlage hinausgeht, gelten die Regeln des EEG zum Zeitpunkt der Anmeldung wie für eine neue Anlage.

Neue Regelungen für Solaranlagen auf gewerblichen Dächern

Das Solarpaket 1 bringt entscheidende Neuerungen, um den Ausbau von Solaranlagen auf gewerblich genutzten Dächern voranzutreiben:

  • Anhebung der Förderung für größere Anlagen: Anlagen ab 40 kW profitieren von einer um 1,5 Cent pro kWh höheren Förderung, um auf gestiegene Bau- und Kapitalkosten zu reagieren. Ab 2026 wird die ausgeschriebene Menge für PV-Dachanlagen auf 2,3 Gigawatt festgelegt.

  • Lockere Vermarktungsvorschriften: Anlagen bis zu 200 kW, die einen sehr hohen Eigenverbrauch haben, müssen nicht mehr in die Direktvermarktung, sondern können Überschüsse ohne Vergütung und Vermarktungskosten ins Netz einspeisen.

  • Vereinfachte Zertifizierung: In Zukunft wird ein Anlagenzertifikat nur noch für Solaranlagen erforderlich, die entweder eine Einspeiseleistung von mehr als 270 Kilowatt oder eine installierte Leistung über 500 Kilowatt aufweisen. Kleinere Anlagen können stattdessen mit einfacheren Einheitenzertifikaten betrieben werden.

  • Mehr Förderungen für spezielle Solaranlagen: Besondere Solaranlagen wie Agri-PV, schwimmende oder aufgeständerte Systeme zum Beispiel auf Parkplätzen erhalten gezielte Förderungen.

Häufig gestellte Fragen

Das Solarpaket 1, verabschiedet vom Bundestag am 26.04.2024, hat das Ziel, den Ausbau der Solarenergie in Deutschland voranzutreiben und die Nutzung von Photovoltaik zu erleichtern. Es umfasst Maßnahmen wie die Erhöhung der Leistung für Balkonkraftwerke und die Vereinfachung bürokratischer Prozesse.

Ab dem 1. April 2024 wurde die Anmeldung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister stark vereinfacht. Zukünftig genügt eine Registrierung bei der Bundesnetzagentur, und die erforderlichen Angaben werden auf ein Minimum reduziert. Zudem wird die Leistung für Balkonanlagen auf bis zu 800 Watt erhöht.

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist ein neues Modell, das eine effiziente Bereitstellung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes ermöglicht. Dabei wird der selbst erzeugte Strom aus einer Solaranlage hinter dem Netzverknüpfungspunkt auf die Gebäudenutzer verteilt und von ihren Netzbezügen abgezogen.

Das Solarpaket 1 erlaubt es Solarspeichern, Netzstrom zu laden, ohne den Anspruch auf die EEG-Vergütung für die Einspeisung zu verlieren. Dies eröffnet interessante Möglichkeiten in Verbindung mit dynamischen Stromtarifen, indem preiswerter Strom zu Niedrigpreisphasen geladen und für Zeiten mit erhöhtem Stromverbrauch zwischengespeichert wird.

Das Solarpaket 1 erleichtert das Repowering von Solaranlagen, indem Betreiber ihre bisherigen EEG-Vergütungsansprüche behalten, wenn sie Module durch effizientere Modelle ersetzen. Für eine PV-Leistung bis zur bisherigen Maximalleistung erhalten Betreiber weiterhin die bisherige EEG-Förderung, während für Mehrleistung die Regeln des EEG zum Zeitpunkt der Anmeldung gelten.

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Glückliches Paar vor Haus mit PV-Anlage

Bildquellen: Header-Bild & Call-to-Action-Bild, Ehepaar vor Haus mit Solaranlage © iStock.com/Halfpoint | Beitragsbild: Photovoltaik-Installateur © iStock.com/dusanpetkovic 

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