Balkonkraftwerk an einem Balkon
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Ist ein Balkonkraftwerk genehmigungspflichtig? Hier finden Sie alle Infos!

Balkonkraftwerke erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, da sie eine unkomplizierte Option bieten, um umweltfreundlichen Solarstrom zu produzieren und gleichzeitig die Energiekosten zu reduzieren. Viele Interessierte stellen jedoch die Frage, ob die Installation von einem Balkonkraftwerk genehmigungspflichtig ist?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, in welchen Fällen eine Genehmigung notwendig ist und welche Schritte Sie bei der Anmeldung sowie in der Abstimmung mit Vermietern oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) beachten sollten.

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Lukas Rieß

23.10.24

Themen in diesem Artikel

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Balkonkraftwerk genehmigungspflichtig? Diese Regeln gelten

Ob Sie eine Genehmigung brauchen, hängt stark von Ihrer Wohnsituation ab. Es gibt Unterschiede zwischen:

  • Eigenheimbesitzern
  • Mietern
  • Wohnungseigentümern in einer Eigentümergemeinschaft (WEG)

Eigenheimbesitzer: In der Regel keine Genehmigung erforderlich

Als Eigenheimbesitzer haben Sie in der Regel die Freiheit, eine Mini-Solaranlage ohne Genehmigung zu installieren, da Sie über bauliche Veränderungen an Ihrem Haus eigenständig entscheiden können. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere wenn Ihr Haus unter Denkmalschutz steht oder spezifische kommunale Bauvorschriften greifen. Bei Unklarheiten ist es ratsam, im Voraus eine Auskunft bei den zuständigen örtlichen Behörden einzuholen.

Mieter: Vermieter dürfen ihre Zustimmung nicht ohne einen triftigen Grund verweigern.

In diesem Jahr wurde die Rechtslage für Mieter deutlich verbessert. Der Bundesrat hat kürzlich wichtige Gesetzesänderungen verabschiedet, die insbesondere das Miet- und Wohnungseigentumsrecht betreffen. Doch ist das Balkonkraftwerk genehmigungspflichtig? Durch die neuen Regelungen werden sogenannte Steckersolargeräte in den Katalog baulicher Veränderungen aufgenommen, auf deren Genehmigung Mieter nun einen gesetzlichen Anspruch haben. Im Gegensatz zu früher können Eigentümer und Vermieter ihre Zustimmung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern, haben jedoch weiterhin ein Mitspracherecht bei der fachgerechten Anbringung der Anlagen.

Wohnungseigentümer: Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich

Wenn Sie Wohnungseigentümer sind, müssen Sie vor der Installation eines Balkonkraftwerks die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einholen. Die WEG darf die Installation nicht ohne triftigen Grund verweigern, hat jedoch das Mitspracherecht auf eine fachgerechte Montage.

Wichtige Hinweise:

  • Eine Zustimmung der WEG ist erforderlich.
  • Die WEG kann Einfluss sicherheitstechnische Aspekte nehmen.
  • Die bauliche Sicherheit muss jederzeit gewährleistet sein.

In einigen Fällen gelten strengere Anforderungen. Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) zeigt auf, welche Unterlagen z. B. die Rostocker Wohnungsgesellschaft WIRO von ihren Mietern fordert:

  • Technische Datenblätter der Solarmodule mit CE-Zeichen,
  • Bestätigung der Anmeldung beim Netzbetreiber sowie im Marktstammdatenregister,
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung,
  • Fotodokumentation nach der Installation.

Darüber hinaus verlangt WIRO, dass die Installation durch einen Fachbetrieb durchgeführt wird. Dies beinhaltet:

  • Fachgerechte Elektroinstallation durch einen zertifizierten Betrieb,
  • Montage einer Wieland-Steckdose auf dem Balkon durch einen Elektriker,
  • Nachweis der Tragfähigkeit des Balkongeländers.

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Meldepflicht für Balkonkraftwerke

Unabhängig davon, ob eine Genehmigung erforderlich ist, müssen Balkonkraftwerke stets im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Seit dem 16. Mai 2024 wurde das Anmeldeverfahren vereinfacht, da keine separate Meldung beim Netzbetreiber mehr notwendig ist.

So melden Sie Ihr Balkonkraftwerk korrekt an:

  • Registrierung im MaStR: Die Eintragung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen.
  • Keine zusätzliche Netzbetreiberanmeldung: Seit 2024 entfällt die Pflicht zur separaten Anmeldung beim Netzbetreiber, was den Prozess deutlich unkomplizierter gestaltet.

800-Watt-Wechselrichter: Erlaubt, aber noch nicht offiziell einspeisefähig

800-Watt-Wechselrichter sind mittlerweile erlaubt, jedoch noch nicht offiziell für die Netzeinspeisung zugelassen. Aktuell dürfen maximal 600 Watt ins Stromnetz eingespeist werden, da die entsprechende Norm für 800-Watt-Wechselrichter noch nicht vollständig verabschiedet ist. Diese Norm wird voraussichtlich Ende 2024 finalisiert. Bis dahin können 800-Watt-Wechselrichter zwar verwendet werden, die Einspeiseleistung bleibt jedoch auf 600 Watt begrenzt.

Wichtige Tipps für Installation und Betrieb:

  • Achten Sie auf eine stabile und sichere Befestigung der Solarmodule.
  • Vermeiden Sie Blendungen oder unerwünschte Schattenbildung bei Ihren Nachbarn.
  • Informieren Sie Ihre Gebäude- und Haftpflichtversicherung über die Installation, um sicherzustellen, dass mögliche Schäden abgedeckt sind.

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Fazit: Erleichterte Bedingungen für Balkonkraftwerke ab 2024

Die neuen gesetzlichen Regelungen ab 2024 erleichtern die Installation von Balkonkraftwerken erheblich. Eigenheimbesitzer benötigen in der Regel keine Genehmigung mehr, während Mieter und Wohnungseigentümer durch erweiterte Rechte gestärkt werden. Die Verpflichtung zur Anmeldung im Marktstammdatenregister bleibt bestehen, allerdings entfällt die zusätzliche Meldung beim Netzbetreiber. Dadurch wird der bürokratische Aufwand deutlich reduziert und der Zugang zu Solarstrom einfacher gestaltet.

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