Photovoltaik Mieterstrom

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Photovoltaik Mieterstrom: So profitieren Mieter und Vermieter

Photovoltaik Mieterstrom bietet eine nachhaltige und kostengünstige Möglichkeit, Mieter direkt mit lokal erzeugtem Solarstrom zu versorgen. Anders als bei herkömmlichen Photovoltaikanlagen, die meist auf Eigenheimen installiert werden, profitieren bei PV-Mieterstrom auch Bewohner von Mehrfamilienhäusern von den Vorteilen der Solarenergie.
 
Für Vermieter bedeutet dies nicht nur einen zusätzlichen Anreiz, in Photovoltaikanlagen zu investieren, sondern auch die Möglichkeit, ihre Immobilien attraktiver und zukunftsfähiger zu machen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über Mieterstrom, die verschiedenen Mieterstrommodelle, rechtliche Rahmenbedingungen und wie sowohl Mieter als auch Vermieter profitieren können.
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Lukas Rieß

September 4, 2024

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Photovoltaik Mieterstrom – was steckt dahinter?

In Deutschland wohnt rund die Hälfte der Menschen zur Miete. Viele dieser Mieter hatten bisher nur begrenzte Möglichkeiten, direkt von erneuerbarer Energie zu profitieren, da mit Ausnahme von Balkonkraftwerken, Photovoltaikanlagen in der Regel auf Eigenheimen installiert werden. Photovoltaik Mieterstrom bietet jedoch eine Lösung: Mieter können den direkt vor Ort erzeugten Solarstrom nutzen, ohne selbst eine Immobilie besitzen zu müssen.

Die Photovoltaikanlagen werden entweder auf dem Mietshaus oder in der unmittelbaren Nähe installiert. So können Mieter aktiv an der Energiewende teilnehmen. Das Ziel des Photovoltaik Mieterstrommodells ist es, den Zugang zu sauberer Solarenergie für alle zu erleichtern. Es leistet einen wichtigen Beitrag zu einer dezentralen und nachhaltigen Energieversorgung, die nicht nur die Umwelt schützt, sondern auch finanzielle Vorteile bringt.

Mieterstrom vs. Solarstrom aus Einfamilienhäuser

Traditionell denkt man bei Photovoltaikanlagen meist an Einfamilienhäuser, die den Strom selbst verbrauchen oder ins öffentliche Netz einspeisen. In Deutschland gibt es jedoch über drei Millionen Mehrfamilienhäuser, von denen weniger als ein Prozent mit Photovoltaikanlagen ausgestattet ist. Mieterstrommodelle bieten eine praktische Lösung: Mieter können den erzeugten Solarstrom direkt nutzen.

Photovoltaik Mieterstrom ermöglicht günstigere Stromtarife, da der Solarstrom nicht über das öffentliche Netz transportiert werden muss, was zu erheblichen Einsparungen führt. Gleichzeitig profitieren Vermieter durch den Einsatz von PV-Anlagen, die den Wert ihrer Immobilien steigern und gleichzeitig eine umweltfreundliche Energiequelle darstellen. So ergibt sich eine Win-win-Situation für Mieter und Vermieter, die beide von diesem Modell profitieren und die Energiewende aktiv unterstützen.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Förderungen für Mieterstrom ab 2024

Ab 2024 gibt es erweiterte Förderungen für PV Mieterstrommodelle. Betreiber von Photovoltaikanlagen, die Mieterstrom anbieten, können einen Mieterstromzuschlag erhalten, der den zusätzlichen Aufwand für die zuverlässige Stromversorgung der Mieter kompensiert. Der Zuschlag wird vom Netzbetreiber ausgezahlt und erleichtert es Vermietern, wirtschaftlich in Photovoltaik Mieterstrommodelle zu investieren.

Zusätzlich gibt es eine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Diese Vergütung greift, wenn nicht der gesamte Solarstrom vor Ort genutzt wird und überschüssiger Strom ins Netz eingespeist wird. Damit wird Photovoltaik Mieterstrom für Vermieter und Betreiber wirtschaftlich noch interessanter, da es mehrere Einnahmequellen bietet: den direkten Verkauf an Mieter sowie die Einspeisevergütung für überschüssigen Strom.

Voraussetzungen und Förderungen für den Mieterstromzuschlag

Um den Mieterstromzuschlag zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigste ist die Registrierung der Anlage bei der Bundesnetzagentur und die Eintragung ins Marktstammdatenregister. Seit 2023 dürfen PV-Anlagen im Mieterstrommodell auch größere Kapazitäten umfassen: Einzelanlagen dürfen nun mehr als 100 kW leisten, und mehrere benachbarte Anlagen können bis zu 1 Megawatt erreichen.

Diese Flexibilität eröffnet neue Möglichkeiten für Betreiber von Photovoltaik Mieterstrommodellen und ermöglicht es ihnen, auch größere Wohnkomplexe oder Gebäudeverbunde mit Solarstrom zu versorgen. So profitieren nicht nur kleinere Mehrfamilienhäuser, sondern auch große Wohnanlagen von den Vorteilen des Photovoltaik Mieterstroms.

Mieterstromzuschlag: Aktuelle Fördersätze für Mieterstrom ab 2024

Die neuen Förderungen ab 2024 für PV Mieterstrommodelle bieten attraktive Konditionen. Für Anlagen, die zwischen dem 1. August 2024 und dem 31. Januar 2025 in Betrieb gehen, gelten folgende Mieterstromzuschläge:

Leistung der PV-AnlageEinspeisevergütung
bis 10 kWp2,62 Cent/kWh
10 kWp bis 40 kWp2,43 Cent/kWh
40 kWp bis 1.000 kWp1,64 Cent/kWh

Fördersätze – Mieterstromzuschlag bei Inbetriebnahme ab 1. August 2024 bis 31. Januar 2025 (§ 21 Abs. 3 EEG) (Redaktionszeitpunkt des Artikels: 04.09.2024)

Steuerliche Vorteile beim Mieterstrom

Durch das Wachstumschancengesetz profitieren Anbieter von Photovoltaik Mieterstrom auch steuerlich. Wohnungsunternehmen können bis zu 20% ihrer Einnahmen aus Mieterstrom erzielen, ohne Gewerbesteuer zu zahlen. Wohnungsgenossenschaften haben sogar noch mehr Spielraum und können bis zu 30% ihrer Einnahmen ohne Gewerbesteuer generieren.

Eine weitere wichtige Regelung betrifft die Bagatellgrenze: Bis zu 5% der Einnahmen dürfen aus konventionellem Strom stammen, ohne dass steuerliche Vorteile verloren gehen. Dies bietet zusätzliche Flexibilität, insbesondere für PV Mieterstrommodelle, die sowohl Solarstrom als auch Netzstrom anbieten. Die lineare Abschreibung der Photovoltaikanlagen über 20 Jahre sorgt für langfristige Planungssicherheit und macht die Investition in Mieterstrommodelle besonders lukrativ.

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Mieterstrommodelle – verschiedene Ansätze im Überblick

Es gibt verschiedene Mieterstrommodelle, die je nach Struktur des Wohngebäudes und den Bedürfnissen der Mieter und Vermieter angepasst werden können:

  • Direkte Vermarktung: Der Vermieter verkauft den Solarstrom direkt an die Mieter, der Restbedarf wird durch separate Stromverträge zwischen Mieter und Stromversorger gedeckt. Diese Option gilt als die einfachste Methode, jedoch entfällt für den Vermieter der Mieterstromzuschlag.
  • Vermieter als Energieversorger: Hier übernimmt der Vermieter die komplette Stromversorgung der Mieter. Diese Lösung ist komfortabel für die Mieter, aber erfordert einen höheren Verwaltungsaufwand für den Vermieter.
  • Genossenschafts-Modell: In diesem Modell gründen Vermieter und Mieter eine Genossenschaft und teilen die Vorteile des Photovoltaik Mieterstroms. Es bietet steuerliche Vorteile, da Genossenschaften bis zu 30 % ihrer Umsätze aus Solarstrom erwirtschaften können.
  • Contracting-Modell: Der Vermieter überträgt die Verantwortung für den Betrieb und den Verkauf des Stroms an einen externen Partner. Dieses Modell entlastet den Vermieter, jedoch müssen die Gewinne geteilt werden.
  • Pacht-Modell: Die Mieter pachten die Photovoltaikanlage und nutzen den erzeugten Strom selbst. Dabei entfällt der Mieterstromzuschlag, und die Mieter müssen für den Betrieb und die Wartung der Anlage verantwortlich sein.

Das gängigste Mieterstrommodell ist, dass der Vermieter als Energieversorger auftritt und die gesamte Stromversorgung für die Mieter übernimmt. Dieses Modell bringt zwar zusätzlichen Verwaltungsaufwand für den Vermieter mit sich, wird jedoch durch den Mieterstromzuschlag unterstützt. Es rechnet sich vor allem bei größeren Gebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten. Für Mieter bietet diese Variante den Vorteil, dass sie ähnliche Rechte wie bei einem herkömmlichen Stromanbieter haben, einschließlich der Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln.

Mieterstrommodell
Grafik: Mieterstrommodell "Vermietende werden zum Energieversorger" | Quelle: Bundesnetzagentur

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Eine Weiterentwicklung des Mieterstrommodells

Die Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung im Rahmen des Solarpakets 1 soll für Eigentümergemeinschaften eine erhebliche Erleichterung bringen, wenn es um die Nutzung von selbst erzeugtem Photovoltaik-Strom geht. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist eine Erweiterung des klassischen Mieterstrommodells und richtet sich vor allem an Eigentümer, die selbst in Mehrfamilienhäusern wohnen. In diesem Modell wird der Solarstrom, der durch eine gemeinsam finanzierte Photovoltaikanlage erzeugt wird, direkt an die Bewohner verteilt und vom regulären Netzstrom abgezogen.

Ein entscheidender Vorteil ist, dass der Strom hier nicht verkauft, sondern direkt genutzt wird. Intelligente Messsysteme sorgen für eine gerechte Abrechnung, und der Mieterstromzuschlag entfällt. Dennoch sparen die Bewohner durch die direkte Nutzung des Stroms und niedrigere Energiekosten.

Fazit: Photovoltaik Mieterstrom als zukunftsweisendes Modell

Photovoltaik Mieterstrom bietet sowohl für Mieter als auch Vermieter zahlreiche Vorteile. Mieter profitieren von günstigeren Strompreisen und der Möglichkeit, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen, während Vermieter durch Mieterstrommodelle ihre Immobilien aufwerten und zusätzliche Einnahmen generieren können.

Dank flexibler Mieterstrommodelle und attraktiver Förderungen ist es heute einfacher denn je, auf Solarenergie zu setzen und gleichzeitig von steuerlichen Entlastungen zu profitieren. PV Mieterstrommodelle tragen somit maßgeblich dazu bei, eine nachhaltige und wirtschaftlich attraktive Energieversorgung der Zukunft zu gestalten.

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