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Photovoltaik Gesetzesänderung 2024: Was hat sich getan?

Im Jahr 2024 traten mehrere bedeutende Photovoltaik Gesetzesänderungen in Kraft, die für Sie als Nutzer oder Interessent wichtig sind. Diese Änderungen betreffen vor allem die Nutzung von Balkonkraftwerken, die Einspeisevergütung sowie den Netzanschluss von Photovoltaikanlagen. Hier ein Rückblick auf die Regelungen, die im Jahr 2024 wirksam wurden.
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Lukas Rieß

06.09.24

Themen in diesem Artikel

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Photovoltaik Gesetzesänderung 2024: Solarpaket 1

Am 26. April 2024 hat der Bundestag das Solarpaket 1 beschlossen. Dieses umfassende Gesetzespaket soll den Ausbau der Solarenergie in Deutschland vorantreiben und die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen vereinfachen. Es umfasst zahlreiche Maßnahmen, darunter eine Anhebung der Leistungsgrenzen für Balkonkraftwerke und eine Reduzierung bürokratischer Hürden.

Mehr Leistung für Balkonkraftwerke

Die Einspeiseleistung von Balkonkraftwerken wurde auf bis zu 800 Watt erhöhte – zuvor waren nur 600 Watt erlaubt. Diese Änderung ermöglicht es nun, mehr Strom selbst zu erzeugen und zu nutzen, was die Stromkosten erheblich reduziert.

Einfache Anmeldung für Balkonkraftwerke

Auch die Regeln zur Anmeldung von Balkonkraftwerken wurden vereinfacht. Ab 2024 müssen Sie keinen separaten Stromzähler mehr installieren, um Ihr Balkonkraftwerk anzumelden. Diese Änderung reduziert den bürokratischen Aufwand und erleichtert es vielen, in die Solarenergie einzusteigen.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Die gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom in einem Gebäude ermöglicht es, den erzeugten PV-Strom effizient und unkompliziert an die Bewohner zu verteilen. Dabei wird der produzierte Solarstrom direkt innerhalb des Gebäudes hinter dem Netzanschlusspunkt den Nutzern gutgeschrieben, wodurch deren Netzstromverbrauch entsprechend gesenkt wird.

Im Gegensatz zum bisherigen Mieterstrom-Modell, bei dem Mieter für den Solarstrom zahlen mussten, können sie nun ihren zugeteilten Anteil des Solarstroms kostenfrei nutzen. Sollte dennoch zusätzlicher Strom benötigt werden, erfolgt die Versorgung weiterhin über die bestehenden Verträge mit Stromlieferanten.

Degression der Einspeisevergütung

Ein wichtiger Punkt, den Sie beachten sollten, ist die Regelung zur Einspeisevergütung. Ab dem 1. Februar 2024 wird die Vergütung für eingespeisten Strom alle sechs Monate um einen Prozentpunkt gesenkt – diese Anpassung wird als Degression bezeichnet. In den vergangenen Jahren wurde die Einspeisevergütung bereits mehrfach angepasst, um den Markt für erneuerbare Energien flexibler zu gestalten. Die aktuelle Einspeisevergütung finden Sie hier:

Leistung der PV-AnlageEinspeisevergütung
bis 10 kWp8,03 Cent/kWh
10 kWp bis 40 kWp6,95 Cent/kWh
40 kWp bis 100 kWp5,68 Cent/kWh

Diese Einspeisevergütung gilt für Solaranlagen, die zwischen dem 01. August 2024 und 31. Januar 2025 in Betrieb gehen. Quelle: §§ 48 Abs. 2, 49, 53 EEG 2023. (Redaktionszeitpunkt des Artikels: 06.09.2024)

Entwicklung der Einspeisevergütung

In den vergangenen Jahren war die Einspeisevergütung für Solarstrom an die Menge der neu installierten Photovoltaik-Leistung gekoppelt und unterlag monatlichen Anpassungen. Mit der EEG-Novelle 2023 wurden die Vergütungssätze festgeschrieben: Für Anlagen bis 10 kWp lag der Satz bei 8,6 Cent pro kWh, für größere Anlagen bis 40 kWp bei 7,5 Cent pro kWh. Gleichzeitig wurde die Degression vorübergehend ausgesetzt.

Seit dem 1. Februar 2024 greift die Degression wieder, wodurch die Einspeisevergütung nun bei 8,03 Cent pro kWh für kleinere Anlagen und 6,95 Cent pro kWh für größere Anlagen liegt – diese Sätze gelten bis zum 31. Januar 2025. Die Vergütungssätze werden nun halbjährlich angepasst. Zudem wurde der sogenannte „atmende Deckel“, ein Mechanismus zur Bestimmung der Degressionshöhe, durch die EEG-Novelle vollständig abgeschafft.

Das folgende Diagramm veranschaulicht die Entwicklung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp im Zeitraum von 2004 bis 2024.

Entwicklung der Einspeisevergütung in Deutschland 2005-2024 für Anlagen bis 10 kWp
Entwicklung der Einspeisevergütung in Deutschland 2005-2024 für Anlagen bis 10 kWp

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Erleichterter Netzanschluss ab 2025

Für größere Photovoltaik-Anlagen, die an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden sollen, gibt es ab 2025 ebenfalls eine Verbesserung. Ab diesem Zeitpunkt müssen Netzbetreiber ein Online-Portal bereitstellen, das es dir ermöglicht, deine Netzanfrage schnell und unkompliziert zu stellen. Die Netzbetreiber sind dann verpflichtet, Anfragen innerhalb festgelegter Fristen zu bearbeiten. Diese Neuerung soll den Prozess der Netzanschlüsse vereinheitlichen und beschleunigen, jedoch tritt sie erst am 1. Januar 2025 in Kraft.

Solarpflicht in den Bundesländern

Ein weiteres zentrales Thema ist die Solarpflicht. In einigen Bundesländern gibt es bereits Vorgaben, dass auf Neubauten oder bei umfassenden Dachsanierungen Photovoltaikanlagen installiert werden müssen. Auch in diesem Jahr haben viele Bundesländer Photovoltaik Gesetzesänderungen vorgenommen und angekündigt. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht:

Länder mit SolarpflichtNeubauDachsanierung
Baden-WürttembergMai 22Januar 23
BerlinJanuar 23Januar 23
BremenJuli 25Juli 24
HamburgJanuar 23Januar 25
NiedersachsenJanuar 25Januar 25
Nordrhein-WestfalenJanuar 25Januar 26
Schleswig-HolsteinJanuar 25 

Fazit: 2024 brachte wichtige Änderungen für die Solarenergie

Die Gesetzesänderungen im Jahr 2024 machen den Einsatz von Photovoltaikanlagen noch attraktiver. Mehr Leistung für Balkonkraftwerke, die vereinfachte Anmeldung, sowie die schrittweise Senkung der Einspeisevergütung ermutigen dazu, den Eigenverbrauch zu maximieren. Zudem wird der Netzanschluss ab 2025 einfacher. Auch die Solarpflicht in mehreren Bundesländern zeigt, dass die Energiewende mit großen Schritten voranschreitet. Wer also überlegt, in die Solarenergie einzusteigen, sollte jetzt handeln, um von den aktuellen Förderungen und Vereinfachungen zu profitieren.

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