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Meldepflicht für Balkonkraftwerke: Was für Betreiber relevant ist

Balkonkraftwerke sind eine beliebte Option, um eigenständig umweltfreundliche Energie zu erzeugen und Stromkosten zu senken. Die Anschaffung ist oft unkompliziert, doch eines wird häufig übersehen: Die gesetzliche Meldepflicht. Ab 2024 gelten dabei neue Regelungen, die das Anmeldeverfahren im Zuge des Solarpakets 1 vereinfachen sollen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Schritte nötig sind und welche Konsequenzen drohen, falls Sie die Meldepflicht vernachlässigen.

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Lukas Rieß

07.11.24

Themen in diesem Artikel

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Muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?

Das Anmelden eines Balkonkraftwerks ist nicht nur eine bürokratische Formalität, sondern eine gesetzliche Pflicht. Mit der Meldepflicht wird sichergestellt, dass die Energieeinspeisung ins öffentliche Netz kontrolliert erfolgt. Das trägt zur Netzstabilität bei und hilft den Behörden, den Überblick über dezentrale Energiequellen zu behalten. So wird das Risiko vermieden, dass das Netz durch unerwartete Einspeisungen überlastet wird. Die Meldepflicht für Balkonkraftwerke ist einfach umzusetzen: Die Anmeldung erfolgt in wenigen Schritten im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Solarpaket 1: Neue Regelungen 2024

Das Anmeldeverfahren wurde im Jahr 2024 durch das Solarpaket 1 erleichtert. Die Registrierung ist seitdem nur noch beim im Marktstammdatenregister notwendig, eine separate Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber entfällt. Die Anmeldung selbst wurde stark vereinfacht und auf wenige Schritte begrenzt.

Darüber hinaus erlaubt die neue Gesetzgebung eine höhere Leistung für Steckersolargeräte von bis zu 800 Watt, im Vergleich zu den bisher erlaubten 600 Watt gemäß der technischen Norm VDE-AR-N 4105. Dafür wird die Begrenzung der Wechselrichter angehoben, sodass bei der Umwandlung von Gleichstrom in Wechselstrom nun die vollen 800 Watt für Haushaltsgeräte bereitgestellt werden können. Die maximale Leistung der Solarmodule bleibt jedoch auf 2.000 Watt begrenzt.

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Frist und Ablauf der Anmeldung im Marktstammdatenregister

Wichtig: Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks erfolgen. Hier ist eine kurze Anleitung für die Anmeldung:

  1. Besuchen Sie die Website des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur und registrieren Sie sich.
  2. Füllen Sie die Angaben zur Leistung und zu technischen Details der Anlage aus.
  3. Nach Abschluss der Anmeldung übernimmt die Bundesnetzagentur automatisch die Weiterleitung Ihrer Daten an den Netzbetreiber – Sie müssen sich um nichts Weiteres kümmern.
Wir haben Ihnen hier eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Anmeldung im MaStR erstellt.

Balkonkraftwerk: Meldepflicht und Konsequenzen bei Nichtanmeldung

Die Meldepflicht ist gesetzlich verankert. Ein Verstoß kann gemäß § 95 EnWG zu einer Strafe führen, wobei die Höchststrafe 50.000 Euro beträgt. In der Praxis fallen Strafen allerdings häufig niedriger aus, jedoch ist das Risiko eines Bußgelds dennoch real. Selbst eine verspätete Anmeldung kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Meldepflicht beim Vermieter: Balkonkraftwerke in Mietwohnungen

Grundsätzlich muss der Vermieter der Installation eines Balkonkraftwerks zustimmen, da dieses bauliche Veränderungen an der Fassade oder am Balkon mit sich bringen könnte. Die Bundesregierung hat allerdings beschlossen, dass Vermieter die fachgerechte Installation von Balkonkraftwerken nicht mehr ohne triftigen Grund ablehnen dürfen. Mehr Infos finden Sie in unserem Artikel „Ist ein Balkonkraftwerk genehmigungspflichtig?

Versicherungsrisiken bei fehlender Anmeldung

Eine fehlende Anmeldung kann nicht nur zu Strafen führen, sondern auch die Versicherungsdeckung gefährden. Falls es zu einem Defekt oder einem Unfall durch das Balkonkraftwerk kommt, kann Ihre Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung im Schadensfall die Deckung verweigern. Versicherer prüfen oft die ordnungsgemäße Anmeldung, bevor sie eine Schadensregulierung übernehmen.

Ohne Anmeldung riskieren Sie daher nicht nur Bußgelder, sondern auch hohe Kosten im Schadensfall, falls keine Versicherung greift.

FAQ zur Meldepflicht und zum Anmeldeverfahren

Ja, die Anmeldung ist weiterhin erforderlich, auch bei einer Leistung von unter 800 Watt.

Falls die Anmeldung nicht fristgerecht erfolgt, kann ein Bußgeld verhängt werden. Am besten ist es, die Anmeldung so früh wie möglich durchzuführen.

Ja, Mieter sollten vor der Installation die Zustimmung des Vermieters einholen.. Allerdings dürfen Vermieter die Installation eines Balkonkraftwerk nicht ohne triftigen Grund verweigern.

Haben Sie Fragen zu Balkonkraftwerken?

Unser Team ist jederzeit für Ihre Fragen und eine umfassende Beratung da. Mit unserem Rundum-Service und individueller Planung finden wir gemeinsam das optimale Balkonkraftwerk für Ihre Bedürfnisse.

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