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Balkonkraftwerk Gesetzesänderung 2024: Weniger Bürokratie, mehr Leistung

Die Nutzung von Balkonkraftwerken, die oft als Mini-Solaranlagen bezeichnet werden, wird in Deutschland immer beliebter. Diese kleinen Solaranlagen bieten eine einfache Möglichkeit, um sauberen Strom direkt auf Ihrem Balkon oder Ihrer Terrasse zu erzeugen. Dies ist besonders für Mieter und Wohnungseigentümer attraktiv.

2024 gibt es einige wichtige Gesetzesänderungen, die den Betrieb solcher Anlagen erleichtern und noch attraktiver machen. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die kommenden Änderungen und deren Auswirkungen auf Sie.

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Lukas Rieß

24.10.24

Themen in diesem Artikel

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Balkonkraftwerke: Weniger Bürokratie, mehr Chancen für Sie

Balkonkraftwerke sind eine großartige Möglichkeit, Ihre Stromkosten zu senken und gleichzeitig aktiv zur Energiewende beizutragen. Bisher war der Betrieb solcher Anlagen jedoch oft mit bürokratischen Hürden und technischen Einschränkungen verbunden. Doch das ändert sich mit dem Solarpaket I. Viele dieser Hürden werden abgeschafft, sodass der Zugang zu Balkonkraftwerken erheblich vereinfacht wird. Die neuen Regelungen, zielen darauf ab, Meldeverfahren zu vereinfachen und höhere Leistungslimits zu erlauben.

Die wichtigsten Gesetzesänderungen im Überblick: So profitieren Sie

Die Balkonkraftwerk Gesetzesänderung bringt viele Vorteile für Sie mit sich. Hier sind die wesentlichen Neuerungen, die Sie kennen sollten:

  • Erhöhte Einspeiseleistung: Balkonkraftwerke dürfen bis zu 800 Watt pro Haushalt ins Netz einspeisen. Vorher waren nur 600 Watt erlaubt. Die installierte PV-Leistung kann bis zu 2.000 Watt betragen, wobei Wechselrichter die Einspeisung auf 800 Watt begrenzen, um die Netzstabilität zu gewährleisten.
  • Vereinfachte Anmeldung: Mit der Änderung müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk nur noch bei der Bundesnetzagentur anmelden. Eine zusätzliche Meldung beim Netzbetreiber entfällt.
  • Einfache Registrierung: Die Registrierung im Marktstammdatenregister wurde vereinfacht. Sie müssen nur noch fünf Angaben machen, was den bürokratischen Aufwand erheblich reduziert.
  • Vorübergehende Nutzung älterer Zähler: Bis Ihre Ferraris-Zähler durch digitale Zähler oder Smart Meter ersetzt werden, dürfen Sie diese weiterhin nutzen, selbst wenn sie rückwärts laufen.
  • Schuko-Steckdosen: Eine neue Norm, die bis Ende 2024 erwartet wird, erlaubt den Anschluss von Balkonkraftwerken an herkömmlichen Schuko-Steckdosen. Dadurch wird der Einsatz noch flexibler.

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Photovoltaik Installateur der Firma Hanse Solar Technik GmbH auf einem Dach mit einer Solaranlage

Installation und Anmeldung werden für Sie einfacher

Seit dem 16. Mai 2024 genügt es, Ihr Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur zu registrieren. Dieser vereinfachte Prozess spart Zeit und Aufwand, sodass Sie Ihr Balkonkraftwerk schneller in Betrieb nehmen können. Die Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen.

Mehr Leistung für Sie: Effizientere Energieerzeugung

Eine wichtige Neuerung betrifft die erlaubte Leistungsgrenze. Ab 2024 dürfen Sie bis zu 800 Watt ins Netz einspeisen, während die installierte Leistung Ihrer Solarmodule bis zu 2.000 Watt betragen darf. Ein Wechselrichter stellt sicher, dass die Einspeisung auf 800 Watt begrenzt wird. Allerdings können Sie mit einem Balkonkraftwerk-Stromspeicher von der 2.000 Watt Grenze profitieren. Diese Anpassungen machen Balkonkraftwerke noch effizienter und ermöglichen es Ihnen, den erzeugten Strom optimal an Ihren Eigenbedarf anzupassen.

Mieter und Wohnungseigentümer profitieren

Wenn Sie Mieter oder Wohnungseigentümer sind, können Sie sich freuen: Bisher brauchten Sie die Zustimmung Ihres Vermieters, um ein Balkonkraftwerk zu installieren. Doch das neue Gesetz sieht einen Rechtsanspruch auf die Installation solcher Anlagen vor. Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Vermieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) die fachgerechte Installation von Balkonkraftwerken nicht mehr ohne triftigen Grund ablehnen dürfen.

Zählerwechsel: Ihr Zähler darf vorerst rückwärtslaufen

Falls Sie noch einen Ferraris-Zähler nutzen, der bei Einspeisung von Solarstrom rückwärts läuft, gibt es gute Nachrichten: Diese Zähler dürfen Sie vorübergehend weiter nutzen, bis sie durch digitale Zweirichtungszähler oder Smart Meter ersetzt werden. Das bedeutet, dass Sie Ihr Balkonkraftwerk sofort in Betrieb nehmen können, ohne auf den Zählerwechsel warten zu müssen.

Fazit: Die Balkonkraftwerk Gesetzesänderung schafft neue Chancen

Die Gesetzesänderungen im Rahmen des Solarpakets I erleichtern Ihnen den Betrieb von Balkonkraftwerken erheblich. Dank höherer Leistungsgrenzen, vereinfachter Anmeldeprozesse und neuen Rechten für Mieter wird die Nutzung solcher Anlagen attraktiver denn je. 2024 oder das kommende Jahr könnte der perfekte Zeitpunkt sein, um ein Balkonkraftwerk zu installieren und von den neuen Bedingungen zu profitieren.

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Glückliches Paar vor Haus mit PV-Anlage
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