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Förderung von PV-Anlagen in Mecklenburg-Vorpommern: Diese Zuschüsse gibt es aktuell
Lukas Rieß
Juni 19, 2024
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Photovoltaik-Förderung Mecklenburg-Vorpommern: Zusammenfassung für schnelle Leser
- Steckerfertige PV-Anlagen (Balkon-PV-Anlagen): Zuschüsse von bis zu 500 EUR für Mieter und Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum.
- Allerdings sind die Mittel für Eigentümer von Wohneinheiten bei steckerfertigen PV-Anlagen (Balkon-PV-Anlagen) bereits vollständig ausgeschöpft. Mieter können weiterhin einen Antrag stellen.
- Die Einspeisevergütung nach dem EEG garantiert eine Vergütung für eingespeisten Strom über einen Zeitraum von 20 Jahren.
Warum sollten Sie eine PV-Anlage installieren?
Photovoltaikanlagen nutzen Sonnenenergie zur Stromerzeugung und bieten Ihnen zahlreiche Vorteile, die sowohl Ihre Umweltbilanz verbessern als auch Ihre Energiekosten senken und Ihre Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen erhöhen.
- Nachhaltigkeit: PV-Anlagen produzieren sauberen Strom und reduzieren CO2-Emissionen.
- Kostenersparnis: Sie senken Ihre Stromkosten erheblich.
- Unabhängigkeit: Sie machen sich unabhängig von steigenden Strompreisen.
Förderung von PV-Anlagen in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern unterstützen verschiedene Förderprogramme die Finanzierung Ihrer PV-Anlage. Um Ihnen einen umfassenden Überblick zu bieten, haben wir die wichtigsten Förderungen zusammengestellt:
Förderung von steckerfertigen PV-Anlagen (Balkon-PV-Anlagen)
Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern fördert die Anschaffung und Installation von steckerfertigen Photovoltaikanlagen (Mini-Balkonkraftwerke).
- Wer ist berechtigt? Privatpersonen, die entweder Mieter in Wohngebäuden oder Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum sind und ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.
- Förderhöhe: Pro steckerfertiger PV-Anlage und Wohneinheit erhalten Sie maximal 500 EUR. Diese Förderung deckt die Anschaffungs- und Installationskosten ab. Liegen die Kosten unter 500 EUR, bekommen Sie ein kostengünstiges Balkonkraftwerk sogar gratis.
Weitere Infos finden Sie auf der Webseite des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern
Die Mittel für Eigentümer von Wohneinheiten sind bereits vollständig ausgeschöpft. Daher sollten Eigentümer keine Anträge mehr stellen. Für Mieter stehen jedoch weiterhin ausreichend Mittel zur Verfügung. (Stand Juni 2024)
Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das EEG garantiert Ihnen eine Einspeisevergütung für den Strom, den Sie in das öffentliche Netz einspeisen. Diese Vergütungssätze werden jährlich angepasst und gelten für einen Zeitraum von 20 Jahren ab der Inbetriebnahme Ihrer Anlage. Nachfolgend finden Sie die aktuellen Einspeisevergütungen:
Einspeisevergütung 2024 bei Überschusseinspeisung (mit Eigenverbrauch)
Leistung der PV-Anlage | Einspeisevergütung |
bis 10 kWp | 8,03 Cent/kWh |
10 kWp bis 40 kWp | 6,95 Cent/kWh |
40 kWp bis 100 kWp | 5,68 Cent/kWh |
Diese Einspeisevergütung gilt für PV-Anlagen, die zwischen dem 01. August 2024 und 31. Januar 2025 in Betrieb gehen. Quelle: §§ 48 Abs. 2, 49, 53 EEG 2023.
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Kommunale Förderprogramme in Mecklenburg-Vorpommern
Einige Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern bieten eigene Programme zur Unterstützung von PV-Anlagen oder Komponenten wie Stromspeicher, Wechselrichter und Wallboxen an. Informieren Sie sich am besten rechtzeitig bei Ihrer Gemeindeverwaltung über spezifische Programme und deren Bedingungen.
Fazit: Aktuelle Fördermöglichkeiten für PV-Anlagen in Mecklenburg-Vorpommern
Die Förderung von PV-Anlagen in Mecklenburg-Vorpommern bietet aktuell nur begrenzte Möglichkeiten. Derzeit werden nur steckerfertige PV-Anlagen (Balkonkraftwerke) mit Zuschüssen von bis zu 500 EUR für Mieter und Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum unterstützt. Andere Förderungen sind rar, und die Mittel für Eigentümer sind bereits ausgeschöpft. Trotzdem lohnt es sich, regelmäßig die kommunalen Förderprogramme und bundesweiten Fördermöglichkeiten zu überprüfen.
Lassen Sie sich von Experten wie Hanse Solar Technik beraten, um die bestmöglichen Förderungen für Ihre Photovoltaikanlage zu identifizieren und zu nutzen. Für weitere Informationen und eine individuelle Beratung kontaktieren Sie uns bei Hanse Solar Technik. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre PV-Anlage erfolgreich zu planen und zu installieren.
Häufig gestellte Fragen
Derzeit gibt es in Mecklenburg-Vorpommern hauptsächlich Förderungen für steckerfertige PV-Anlagen (Balkonkraftwerke). Privatpersonen, die Mieter oder Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum sind und ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben, können Zuschüsse von bis zu 500 EUR erhalten. Beachten Sie jedoch, dass die Mittel für Eigentümer von Wohneinheiten bereits erschöpft sind, während für Mieter noch ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.
Bei Photovoltaikanlagen mit Eigenverbrauch, wo ein Teil des erzeugten Stroms selbst genutzt wird, profitieren Sie von gestaffelten Vergütungssätzen. Für die ersten 10 kWp der installierten Leistung erhalten Sie 8,03 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Für höhere Leistungen sinken die Vergütungssätze. Diese Vergütungssätze gelten für einen Zeitraum von 20 Jahren ab der Inbetriebnahme Ihrer Anlage.
Ja, eine Photovoltaikanlage kann sich trotz sinkender Einspeisevergütung weiterhin lohnen. Durch den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms sparen Sie erhebliche Stromkosten. Außerdem sinken die Anschaffungskosten für Solaranlagen kontinuierlich, während ihre Effizienz steigt. Photovoltaikanlagen haben eine lange Lebensdauer und tragen zur Reduktion von CO2-Emissionen bei. Zudem kann eine PV-Anlage den Wert Ihrer Immobilie steigern.
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