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Schleswig-Holstein: Alle Infos zur Solarpflicht im geplanten Klimaschutzgesetz
Lukas Rieß
Juni 21, 2024
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Photovoltaik: Neues Klimaschutzgesetz in Schleswig-Holstein
Wie die Onlineausgabe des Norddeutschen Rundfunks (NDR) erstmals am 18.06.2024 berichtet hat, plant die Landesregierung in Schleswig-Holstein eine Neuauflage des Klimaschutzgesetzes. Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) betont, dass die aktuellen Extremwetterereignisse ein deutlicher Hinweis darauf sind, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Er äußerte gegenüber dem NDR: „Klimaschutz ist längst mehr als ein Umweltthema, es geht um unser aller Sicherheit und wirtschaftliches Wohlergehen.“
Was beinhaltet das neue Klimaschutzgesetz?
Die Gesetzesnovelle umfasst mehrere entscheidende Maßnahmen:
- Die Landesregierung will das Ziel, bis 2040 klimaneutral zu werden, gesetzlich verankern. Dies unterstreicht die langfristige Verpflichtung zur Reduktion der CO₂-Emissionen.
- Die Solarpflicht kommt: Photovoltaik soll für den Neubau von Wohngebäuden sowie Parkplätzen, deren Erweiterungen oder Sanierungen ab 70 Stellplätzen verpflichtend werden. Diese Maßnahme fördert den Ausbau erneuerbarer Energien auf lokaler Ebene.
- Der Ausbau von erneuerbaren Energien wird auf jährlich 45 Terawattstunden bis zum Jahr 2030 gesetzlich festgeschrieben. Damit wird ein klarer Fahrplan für die Energiewende festgelegt.
- Wärmenetzbetreiber werden zukünftig verpflichtet, Preisänderungen in ein Meldeportal einzutragen. Dies soll für mehr Transparenz sorgen und den Verbrauchern ermöglichen, sich besser zu informieren.
- Wärmenetze sollen ebenfalls bis 2040 klimaneutral werden. Diese Maßnahme unterstützt die übergeordnete Zielsetzung der Klimaneutralität im Land.
Solarpflicht in Schleswig-Holstein
Das neue Klimaschutzgesetz sieht wohl vor, dass künftig alle neuen Wohngebäude mit Solaranlagen ausgestattet werden sollen. Dies gilt ebenfalls für Parkplätze ab einer Größe von 70 Stellplätzen bei Neubauten, Sanierungen oder Erweiterungen. Nach unserer Einschätzung könnten auch innovative Solartracker, die auch auf Masten installiert werden können, hierbei eine bedeutende Rolle spielen. Diese Technologie könnte die Effizienz der Solaranlagen weiter erhöhen und somit einen zusätzlichen Beitrag zur Energiewende leisten.
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Klimaschutzgesetz: Unterstützung für Kommunen und Gemeinden
Kreise und kreisfreie Städte werden verpflichtet, Konzepte zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu erstellen. Um diese Bemühungen zu unterstützen, erhalten Kommunen für ihre Wärmeplanung finanzielle Hilfe vom Land. Für die Erarbeitung der Konzepte stellt das Land jeweils 150.000 Euro zur Verfügung. Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern sollen ein vereinfachtes Verfahren durchlaufen können. Wenn kein Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist, soll es die Möglichkeit eines verkürzten Verfahrens geben. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass auch kleinere Gemeinden in der Lage sind, wirksame Klimaschutzstrategien zu entwickeln und umzusetzen.
Kritiker und Opposition fürchten die Kostenfalle für Bürger
Die Oppositionsparteien haben Bedenken bezüglich der Pläne des Kabinetts geäußert. Die SPD betont, dass die Energiewende nicht zur Kostenfalle für Bürger werden darf. Es wird darauf hingewiesen, dass neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien auch der Netzausbau und die Stromspeicherung berücksichtigt werden müssen. Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) fordert, dass diese Aspekte in die Planung einbezogen werden, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten. Der Entwurf des Klimaschutzgesetzes wird nun im Landtag weiter diskutiert. Die geplanten Änderungen sollen ab Januar 2025 in Kraft treten.
Durch die geplanten Gesetzesänderungen wird Schleswig-Holstein einen wichtigen Schritt in Richtung Klimaneutralität und nachhaltiger Energieversorgung machen. Es bleibt abzuwarten, wie die endgültige Fassung des Gesetzes aussehen wird und welche konkreten Maßnahmen umgesetzt werden. Bis dahin bleibt es spannend, die Entwicklungen zu verfolgen und sich über die neuesten Informationen auf dem Laufenden zu halten.
Fragen und Antworten zum Klimaschutzgesetz
Das neue Klimaschutzgesetz in Schleswig-Holstein verfolgt mehrere Hauptziele. Es soll die Klimaneutralität bis 2040 gesetzlich verankern, eine Solarpflicht für Neubauten und große Parkplätze einführen, den Ausbau erneuerbarer Energien auf jährlich 45 Terawattstunden bis 2030 festlegen, und die Wärmenetze ebenfalls bis 2040 klimaneutral machen. Zudem werden Wärmenetzbetreiber verpflichtet, Preisänderungen in ein Meldeportal einzutragen.
Die Solarpflicht im neuen Klimaschutzgesetz sieht vor, dass alle neuen Wohngebäude mit Solaranlagen ausgestattet werden müssen. Ebenso müssen Parkplätze mit mindestens 70 Stellplätzen bei Neubauten, Sanierungen oder Erweiterungen Photovoltaikanlagen installieren. Diese Maßnahme soll den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben und die Nutzung von Solarenergie im Alltag fördern.
Kommunen und Gemeinden in Schleswig-Holstein erhalten finanzielle Unterstützung vom Land für ihre Wärmeplanung. Das Land stellt für die Erarbeitung der Klimaschutzkonzepte jeweils 150.000 Euro zur Verfügung. Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern können ein vereinfachtes Verfahren durchlaufen. Ist kein Anschluss an ein Wärmenetz möglich, wird ein verkürztes Verfahren angeboten. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass auch kleinere Gemeinden wirksame Klimaschutzstrategien entwickeln und umsetzen können.
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Bildquellen: Call-to-Action-Bild (unten), Ehepaar vor Haus mit Solaranlage © iStock.com/Halfpoint | Call-to-Action-Bild (mitte), Arbeiter in orangener Weste © iStock.com/dusanpetkovic | Header-Bild & Beitragsbild: Haus mit Solaranlage © querbeet via Canva.com (Getty Images)